Bereits die Kriminalstatistik für das Jahr 2022 zeigte einen Anstieg von gefährlichen und schweren Körperverletzungen auf Schulhöfen und in Klassenzimmern in Hamburg. Auch die Schulbehörde verzeichnete für das Schuljahr 2022/23 einen Anstieg der Gewaltvorfälle an Hamburger Schulen, wie eine Anfrage in der Bürgerschaft ergab. Die GEW erwartet von der Schulbehörde, dass sie die Lehrkräfte nicht alleine lässt, sondern Belastungen wahrnimmt und mit Präventions- sowie Schutzmaßnahmen reagiert.
„Die Tatsache, dass die Zahl der Gewaltvorfälle an Schulen zugenommen hat, unterstreicht die hohe Bedeutung von Präventions- und Schutzmaßnahmen. Erschreckend ist die hohe Zahl der registrierten Gewaltvorfälle bereits in der Grundschule. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Schulsozialarbeit muss dringend, wie von der GEW seit langem gefordert, flächendeckend vor Ort in den Grundschulen tätig sein, um Gewaltvorfälle präventiv zu verhindern bzw. systematisch pädagogisch aufzuarbeiten. Deshalb dürfen pädagogische Fachkräfte auch nur als allerletztes Mittel als ‚Vertretungskräfte‘ für den Unterricht fremd eingesetzt werden (siehe Meldung der GEW Hamburg vom 8.10.2024: "Streichung verstärkt Missbrauch von Fachkräften")“, so Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
Andererseits wird auch deutlich, dass sich allein die polizeilich gemeldeten Übergriffe gegen Beschäftigte seit 2018 mehr als verdoppelt haben. Dabei ist von einer beachtenswerten Dunkelziffer stark belastender Situationen auszugehen. Bereits seit dem Jahr 2006 werden Gewaltvorfälle in Hamburg jährlich erfasst, seit 2009 steht den Dienststellen ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zur Verfügung. 2023 unterzeichneten Senat und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine Erklärung, in welcher sie ihre Haltung gegenüber Gewalt gegen Beschäftigte bekräftigten. „Die Strategie der BSB, Gewalt gegen Beschäftigte anders als in anderen Behörden der FHH nur dann zu erfassen, wenn es zur Anzeige kommt, verharmlost und vernachlässigt die alltäglich belastenden Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe. Ein klares Zeichen wäre es für die Beschäftigten an Schule, wenn diese den gleichen Schutzanspruch wie Beschäftigte anderer Behörden hätten. Aktuell wird durch die Haltung der Behörde zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eher der Eindruck erweckt, an den Schulen seien Beschäftigte 2.Klasse tätig! Durch eine separate Gefährdungsanalyse an den Schulen könnten diese gewaltförmigen Belastungen aufgedeckt werden. Mit dem FHH weit bestehenden Maßnahmenkatalog müsste die BSB dann den Belastungen aktiv entgegenwirken. Haltung gegen Gewalt und für die Beschäftigten zeigt die BSB nicht, indem sie die Augen verschließt!“, so Yvonne Heimbüchel, 1. stellv. Vorsitzende der GEW Hamburg.
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