Bereits am 26. August veröffentlichte die Pressestelle des Senats eine Mitteilung zur Abschaffung der Übergansprüfungen und weiterer Veränderungen der APO, obwohl diese den Kammern und Gremien noch gar nicht zur Beratung vorlagen, geschweige denn u. E. Gültigkeit hätten. Durch diese Vorgehensweise wird der Prozess der Beratung und Begleitung durch die Kammern, der im Hamburger Schulgesetz vorgesehen ist, ad absurdum geführt. Die Kammern können nur noch eine Meinung zu etwas abgeben, das eigentlich schon beschlossen wurde. Die Lehrer*innenkammer empfindet dies als ganz schlechten Stil und verwahrt sich ein solches Vorgehen in Zukunft, da damit die demokratischen Beteiligungs- und Beratungsprozesse außer Kraft gesetzt werden.
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.
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240919_lkstn_stellungnahme_apo_msa.pdf | 83.09 KB |