Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet

08. Juli 2014Von: WebredaktionThema: Personalräte
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Am 2.7.2014 stimmte eine große Mehrheit der Hamburger Bürgerschaft für den Senatsentwurf zur Novellierung des HmbPersVG sowie für einen kurzfristig von der SPD Fraktion eingereichten Zusatzantrag. Dieser unterstreicht mit der Formulierung der „vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ den neuen Geist des Gesetzes.

Erstmals wird mit dieser Novellierung in Hamburg die innerbetriebliche Allzuständigkeit der Personalräte gesetzlich verankert, wobei es für bestimmte Maßnahmen weiterhin abschließend regelnde Mitbestimmungskataloge geben wird.

Dass Personalräte in den Schulen nun endlich auch bei den Terminen von Konferenzen, Elternabenden und weiteren Veranstaltungen mitbestimmen, die nicht direkt mit dem Unterricht und den Pausenaufsichten zusammenhängen, wertet die GEW als einen großen Erfolg.

In der Bürgerschaftsabstimmung enthielt sich die CDU, allein von der FDP-Fraktion  gab es ein negatives Votum zum vorliegenden Gesetzentwurf.

In Kraft tritt die Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes zum 01.September 2014.

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