Die GEW Schulpersonalrätekonferenz befasste sich am 25.2.19 intensiv mit Informations- und Kommunikationsverfahren (IuK Verfahren). Der schulische PR ist bei Einführung schulischer IuK-Verfahren unstrittig in der Mitbestimmung! Und er wirkt auf die Einhaltung der auf die Beschäftigten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz, keine Verhaltens- und Leistungskontrolle, …) hin.
Was dabei zu beachten ist und welche Schritte gangbar sind, darüber informierten die GEW Mitglieder im Gesamtpersonalrat die schulischen PR ausführlich. Der Fachvortrag von Thorsten Gehlsen sowie der Reader zu eduPort finden sich im Mitgliederbereich der Homepage zum Download.
Ein Link zu den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Datzenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz findet sich hier.
Thema war außerdem die laufende Tarifrunde im TVL. Hierzu versabschiedeten die GEW Schulpersonalräte eine einstimmige Resolution, in der es u.a. heißt:
"Die GEW – Personalrätekonferenz der Personalräte an staatlichen Hamburger Schulen unterstützt die Forderung der Tarifbeschäftigten und ihrer Gewerkschaften nach Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens aber 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Weiterhin unterstützt die PRK die Forderung der PTF-Kolleginnen nach einer Aufwertung der Gehälter entsprechend denen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen. Die angestellten Lehrkräfte müssen endlich die Paralleltabelle erhalten. Eine A12 muss einer E12 entsprechen. Die Vorschullehrkräfte müssen in die E10 eingruppiert werden. Die SPRK fordert den Hamburger Dienstherrn auf, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen zu übertragen. (...)" Die gesamte Resolution findet sich im Anhang.
Foto: © Gerd Altmann / pixelio.de
Anhang | Größe |
---|---|
resolution_sprk_25.2.19.pdf | 39.3 KB |