Seit dem 1. August 2018 gelten für die Dienstzeit des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals neue Bestimmungen.
Die Aufteilung der Arbeitszeit des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals in die sogenannte B-V/N- und K-Zeit erging von der BSB als „Dienstanweisung zum Einsatz von pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal (PTF)“ an die Schulen– gegen den Protest der betroffenen KollegInnen, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den Gesamtpersonalrat und scharf kritisiert von der GEW.
Die „Dienstzeitregelung PTF“ dagegen ist im Rahmen der personalrätlichen Mitbestimmung mit dem Gesamtpersonalrat ausgehandelt worden. Hier ist es dem GPR nicht nur gelungen, die von der Schulbehörde gewünschten Verschlechterungen abzuwehren. Der GPR hat in schwierigen und langwierigen Verhandlungen auch Verbesserungen im Vergleich zur bis 2018 geltenden DZR erwirken können. Vor allem eröffnet die „Dienstzeitregelung PTF“ Verhandlungsräume für schulspezifische Präzisierungen der DZR durch die nun deutlich geschärfte Mitbestimmung der Schulpersonalräte.
Die GEW Hamburg hat nun ein Muster zum Abschluss einer schulspezifischen Dienstvereinbarung zur Einsatz- und Urlaubsplanung PTF entwickelt. Die GEW stellt diese Musterdienstvereinbarung sowie ein Muster für ein Anschreiben an die Schulleitung zur Verfügung. Zu finden sind diese Arbeitshilfen auch im GEW-Mitgliederbereich auf unserer homepage https://www.gew-hamburg.de/materialien-fuer-mitglieder unter dem Schlagwort „PTF“.
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