Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 11.6.21 beschlossen, dass die Schulbehörde die Rechte des GPR Schulen verletzt, indem sie für die vom GPR vertretenen Beschäftigten angeordnet hat, dass diese bis auf Weiteres eine medizinische Maske tragen müssen, ohne dass der GPR dem zugestimmt hat.
Gegen diesen Beschluss kann die Behörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
„Der GPR hat in diesem Fall die Mitbestimmung für die Rahmenbedingungen der Maskenpflicht gefordert, um den Beschäftigten z.B. Erholungsmöglichkeiten von den Masken zu ermöglichen.“, führt Yvonne Heimbüchel, GEW-Gesundheitsexpertin und 1.stellv. Vorsitzende, aus. „Trotz vieler Gespräche war keine Einigung erreichbar, als Mitbestimmung konnte man diese Gespräche nicht bezeichnen. Daher blieb dem GPR nur der juristische Weg.“
„Wir beglückwünschen den GPR zu einem ersten Erfolg in Sachen Mitbestimmung bei der Maskenerholungspause.“, kommentiert Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg, „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die BSB hier Mitbestimmungsrechte des GPR verletzt hat. Wir fordern die Behörde auf, die Mitbestimmung nach Personalvertretungsgesetz bei diesem Thema und bei anderen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes endlich konsequent einzuhalten! Gespräche ersetzen keine Mitbestimmung.“
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