Kinder- und Jugendhilfe
Die GEW sieht ihre Forderung des Zugangs zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für alle (Grundschul-)Kinder unabhängig vom beruflichen Status der Eltern durch Hamburgs Senatspolitik (kurz: GBS)
als erfüllt an. Nun gilt es systembedingte, bzw. strukturelle Probleme zu erkennen und zu lösen.
Ab 06.00 Uhr startet in Hamburg der zweite Warnstreik in den Kitas, die unter den Tarifbereich AVH fallen.
Nachstehend findet Ihr den aktuellen Aufruf.
Noch nicht organisierte KollegInnen können auch noch am Tage des Warnstreiks in die GEW eintreten und den vollen gewerkschaftlichen Schutz für diesen Warnstreik erlangen.
Mit kollegialen Grüßen
Jens Kastner
In Hamburg waren alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die unter den Tarifbereich AV-H fallen, am heutigen Dienstag, dem 6. März 2012, zum Warnstreik aufgerufen. Die Arbeitgeberverbände haben diese frühe Arbeitskampfmaßnahme provoziert, da sie in der ersten Verhandlungsrunde kein Verhandlungsangebot vorlegten, sondern die Gewerkschaften aufforderten, die Forderung nach 6,5 Prozent mehr Lohn zurückzunehmen.
„Der Senatsidee, alle Kinder- und Jugendhilfeangebote am Ort Schule zu bündeln, kann die GEW durchaus Positives abgewinnen“, erklärt der Experte der GEW für den Kinder- und Jugendhilfebereich, Jens Kastner.
„Die Angst vor dem Volk ist offenbar groß - wie anders ist die Schimpftirade des Bürgermeisters zu erklären!?“, fragt der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Klaus Bullan, anlässlich der heute veröffentlichten Kritik des Ersten Bürgermeisters, Christoph Ahlhaus, an der Volksinitiative gegen Kita-Gebühren.
Die Beschäftigten aus vielen Hamburger Kindertagesstätten haben sich zu einem Kita-Bündnis zusammengeschlossen und rufen zu einer Kundgebung und Demonstration am 08. Juli 2009 um 17 Uhr auf dem Gänsemarkt vor der Finanzbehörde auf.
Als einen großen Erfolg sehen die Gewerkschaften GEW und ver.di, dass aufgrund des Drucks von ihrer Seite und anderen, im Flüchtlingsbereich Tätigen, nun endlich Rechtssicherheit und Klarheit für Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus geschaffen werden soll.
Das Arbeitsgericht hat in einer einstweiligen Verfügung gegen möglich weitere Kita-Streiks den Arbeitgebern Recht gegeben, die in Hamburg ein Streikverbot durchsetzen wollten. Nach Ansicht des Gerichts verstößt nur die Forderung nach der Einführung von Gesundheitszirkeln gegen höherrangiges Recht. Auch wenn nur eine Tarifforderung rechtswidrig sei, dürfe insgesamt nicht zum Streik aufgerufen werden.