Bei diesem Warnstreik geht es um zweierlei, erstens um den Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zweitens um die Verhandlungen über die Eingruppierung von den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Zum Tarifvertrag „Betriebliche Gesundheitsförderung“ haben die Gewerkschaften ver.di und GEW die Verhandlungen für gescheitert erklärt, über die Eingruppierung wird am 27.05. weiter verhandelt.
Der kommunale Arbeitgeberverband, VKA, wirft den Gewerkschaften vor, dass der Streik nicht gerechtfertigt sei, da angeblich über den „Gesundheitstarifvertrag“ noch gar nicht verhandelt wurde. Richtig ist allerdings, dass schon im Januar die gewerkschaftlichen Forderungen aufgestellt wurden und die Gewerkschaften nicht, wie bei den Verhandlungen zur Eingruppierung geschehen, jahrelang darauf warten wollen, dass ein verhandlungsfähiges Angebot von Arbeitgeberseite vorgelegt wird. Zur Erinnerung: Die Entgeltordnung sollte laut TVÖD schon am 30.09.2007, also vor 1 ½ Jahren abschließend verhandelt und vereinbart sein.
Jens Kastner, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg: „Ein Spiel auf Zeit machen wir nicht mehr mit und reihen uns deshalb in die bundesweite Streikbewegung mit ein. Warnstreiks dienen zur Warnung, ein unbefristeter Streik kann folgen. Wir werden sehen, ob unsere Arbeit die angemessene Wertschätzung erfährt, denn auch Hamburgs ErzieherInnen wollen gesund in die Rente und bis dahin ein Einkommen, das den gestiegenen Anforderungen an ihre berufliche Tätigkeit entspricht.“
Die Kritik des Arbeitgeberverbandes, die Gewerkschaften würden hier zwei Themen in unzulässiger Weise vermischen ist absurd. Das Eingruppierungsangebot der Arbeitgeberseite sieht vor, dass zunächst alle ErzieherInnen grundständig in die Entgeltgruppe 6 TVÖD eingruppiert werden (entspricht dem altem Berufsanfängerinnengehalt, aber nun ohne zweimaligen Bewährungsaufstieg) und nur bei schwierigen Arbeitsfeldern eine höhere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 erfolgen soll. Für ganz wenige ErzieherInnen, die besonders schwierige Tätigkeiten zu erfüllen haben, könne auch die Entgeltgruppe 8 TVÖD (und damit bis zu 700 Euro weniger, als jetzt langjährig Beschäftigte erhalten) zur Anwendung kommen.
Kastner: „Wenn die Arbeitgeber mit unbestimmten Rechtsbegriffen unsere Kolleginnen und Kollegen in unzählige Arbeitsgerichtsverhandlungen schicken wollen um individuell die besonders schwierigen Anforderungen bestätigt zu bekommen, dürfen sie sich nicht wundern, dass die Gewerkschaften einen Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung fordern. Er würde den Arbeitgebern auferlegen, jeden einzelnen Arbeitsplatz auf dessen Gesundheitsverträglichkeit von sich aus jährlich wiederkehrend zu überprüfen.“
Für den Abschluss eines Tarifvertrags über die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ werden in Hamburg am 26. und 27.5. die Kitas der TV-AVH gebundenen Kita-Träger durch den Warnstreik bestreikt. Die Forderung nach der angemessenen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 für alle ErzieherInnen wird am 27.05. noch verhandelt. Eine hohe Beteiligung an den Warnstreiktagen dürfte sich aber auch auf die Eingruppierungsverhandlungen auswirken.
Kastner: „Hamburgs Senat und Bürgerschaft müssen nun Farbe bekennen, denn sie sind für die Zahlungsfähigkeit der Kita-Träger zuständig. Wer hochwertige pädagogische Arbeitsqualität in den Kitas will, der muss die Kita-Träger auch in die Lage versetzen gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze zu schaffen und angemessene Entgelte für ein hochmotiviertes und qualitätsvoll arbeitendes Personal bezahlen zu können.“