Senat macht Paritätischen Wohlfahrtsverband zum Sündenbock

11. November 2011Von: PresseredaktionThema: Kinder- und Jugendhilfe
GEW kritisiert Senat als "sozial kaltschnäuzig" bei der Umsetzung des Landesrahmenvertrag für Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)

„Der Senatsidee, alle Kinder- und Jugendhilfeangebote am Ort Schule zu bündeln, kann die GEW durchaus Positives abgewinnen“, erklärt der Experte der GEW für den Kinder- und Jugendhilfebereich, Jens Kastner. „Aber die sowieso gerade einmal knapp auskömmliche Finanzierung des GBS-Angebots auf mehrere Kooperationspartner zu verteilen, lehnen wir ausdrücklich ab." Der Senat verschweige die Folgen dieser Reform für alle anderen Formen der Schulkinderbetreuung am Nachmittag, so Kastner: "Wir befürchten, dass der Senat nun die Mittel für alle anderen jetzt noch bestehenden Angebote streichen wird.“

Diese Befürchtung sieht offenbar auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg. Er hat den Senat aufgefordert die bisherigen finanziellen Zuwendungen an die Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe beizubehalten und ihnen den Zugang zur GBS als Nebenanbieter zu öffnen.

Jens Kastner: „Jetzt dem Paritätischen die Verantwortung für die Unterbrechung der Verhandlungen über den Landesrahmenvertrag vorzuhalten und so davon abzulenken, dass die Senatoren Scheele und Rabe bestehende Leistungen kürzen bzw. streichen wollen, zeugt von einer sozialen Kaltschnäuzigkeit, wie wir sie bisher nur von CDU-geführten Senaten kannten.“

Zum Hintergrund: Fertig sein, sollte der Landesrahmenvertrag schon im August 2011. Er regelt die Kooperation zwischen Schule und Kita bzw. Hortträgern. Bis 31.03.2012 müssen alle Hamburger Grundschulen ihre Entscheidung für den Ganztagsbetrieb der Schulbehörde mitgeteilt haben. Für die Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr starten wollen, läuft die Frist am 31.12.2011 ab.

Für alle Ganztagsformen ist die Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen, die zumindest in den Zeitrahmen von 6.00 bis 8.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr, sowie in den Hamburger  Schulferien, die Schulkinderbetreuung sicherstellen. Für die GBS gilt, dass der/die Kooperationspartner die Betreuungs- und Bildungsaufgaben jeden Schultag schon ab 13.00 Uhr übernehmen.Mit dem Senatsmodell „Ganztägige Schulen“ ist verbunden, dass die Kindertagesstätten die Hortkinderbetreuung verlieren. Die Kita-Träger sind darauf eingestellt und bieten sich nun als Kooperationspartner den Schulen an.

Der finanzielle Rahmen ist weitestgehend abgesteckt und in einer Zusatzvereinbarung zwischen den Verbänden der Wohlfahrtspflege und den Behörden Schule und Soziales geregelt. Nicht geregelt sind viele andere Punkte, z.B. der rechtliche Status des Kooperationspartners, die das Miteinander von Behörde und Träger vertraglich festlegen.

Die GEW Hamburg wird eine Konferenz mit Beteiligten aus Schule und Kita/Hort über das weitere Vorgehen zu GBS und anderen Ganztagsformen veranstalten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Für journalistische Rückfragen: Jens Kastner, Sprecher der GEW, Hamburg für den Kinder- und Jugendhilfebereich, mobil: 0162 742 36 31