Hamburgs Arbeitsgericht entscheidet

Die Gewerkschaften haben nicht rechtswidrig gehandelt!

Der Aufruf zu einem unbefristeten Streik in den Hamburger Kitas ist rechtskonform. Der Arbeitgeberverband in Hamburg hatte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung des Kita-Streikes beim Arbeitsgericht gestellt.

Das öffentlich betriebene Geplänkel der Arbeitgeberverbände spielte vor Gericht eine untergeordnete Rolle. Deutlich ist, dass der Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung ein ernsthaftes Anliegen der Gewerkschaften ist.

Jens Kastner, stellvertretender Vorsitzender der GEW-Hamburg: "Wenn man sich vor Augen hält, dass der überwiegende Anteil der Erzieherinnen und Erzieher ein Besitzstandsrecht auf die alte Vergütungshöhe hat und die Entgeltordnungsverhandlungen in erster Linie neueingestellte Erzieherinnen auf das selbe, höhere Niveau der langjährig Beschäftigten heben soll, aber die langjährig Beschäftigten aufgrund ihres in der Regel höheren Alters wesentlich stärker und länger den gesundheitlichen Belastungen ihres Berufes unterliegen, dann tritt die Absurdität der Arbeitgebervorhaltungen deutlich zutage."

Die Arbeitgeberseite versuchte mit der aus dem Kieler Arbeitsgerichtsurteil entnommenen Begründung, der Tarifvertrag würde die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte oder Personalvertretungen außer Kraft setzen, zu begründen, dass der geforderte Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Gesetze eingreifen würde und schon aus diesem Grunde gesetzeswidrig sei und somit auch jeder Streik, der diese Tarifforderung zum Gegenstand habe.
Der Gewerkschaftsanwalt stellte dar, dass der Tarifvertrag zum Ziel habe, das individuelle Recht des Einzelnen tariflich zu regeln und somit nicht in den Regelungsbereich der Betriebsräte oder Personalräte eingreife, da diese nur kollektivrechtlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Gesamtgruppe das Mitbestimmungsrecht laut Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz ausüben können.

Kastner: "Es sind die krankmachenden Arbeitsbedingungen, die abgestellt werden müssen. Dazu soll der Tarifvertag dienen, und dafür streiken wir. Dass parallel dazu über eine angemessene Bezahlung verhandelt wird, widerspricht unserer Forderung nach einem Tarifvertag zur betrieblichen Gesundheitsförderung nicht. Das hat das Gericht erkannt und das müssen die Arbeitgeber nun auch anerkennen."