Die Offene Liste (DOL) und die GEW Hamburg haben mit Unverständnis das Ansinnen der Bundesregierung zur Auskunftspflicht über den Impfstatus für Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen vernommen. Die Bundesregierung will im Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchboxen und die Auskunftspflicht zum Impfstatus einführen. Nicht geimpft sein soll dabei aber kein Entlassungsgrund sein. Immerhin, vielen Dank. Es soll damit ebenfalls keine Impfpflicht verbunden sein.
- Was soll diese Maßnahme denn dann überhaupt für einen Sinn machen?
- Wird diese Maßnahme keine Folgen haben?
- Sollen Nichtgeimpfte dann nicht mehr zur Arbeit am Kind herangezogen werden?
- Sollen Nichtgeimpfte bei steigenden Inzidenzwerten zu Sündenböcken gemacht werden?
- Ist etwa geplant Nichtgeimpften während einer Quarantäne oder einer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung zu kürzen oder zu streichen?
- Sollen Tests in Zukunft selbst finanziert werden?
- Wo und wie lange sollen diese Daten gespeichert werden und wer soll sie einsehen können?
Sabine Lafrentz, Fachgruppenvorsitzende Kinder- und Jugendhilfe findet es richtig, dass sich möglichst viele impfen lassen. Die Bereitschaft der Kitabeschäftigten dazu liegt mit ca.90 % ja auch erfreulich hoch. Aber bei bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass Impfen nicht möglich ist. Deshalb darf es aus unserer Sicht zu keiner Ausgrenzung und Spaltung der Belegschaft kommen. Wir haben sowieso zuwenig Fachkräfte. Außerdem können sich auch vollständig Geimpfte anstecken und Überträger*in sein.
Die GEW Hamburg sieht das Ansinnen sehr kritisch, weil sensible Gesundheitsdaten aus gutem Grund rechtlich Privatsache sind und weil mögliche Folgen überhaupt noch nicht abzuschätzen sind. Selbstständig denkende und arbeitende Menschen erreicht man nicht mit Drohungen sondern mit Argumenten. Und ein Bonus für die schwierigen Arbeitsbedingungen wäre wirkungsvoller. Es wäre viel wichtiger, dass die Arbeitgeber*innen mehr für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten tun und dass die häufigen kostenfreien Testmöglichkeiten erhalten bleiben.
Die Begründung, dass Arbeitgeber*innen mit der Kenntnis über den Impfschutz ihrer Angestellten besser die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen können, bedeutet im Klartext einen Abbau von bisher getroffenen Maßnahmen, also weniger Schutz vor Infektionen, die immer noch jede*n treffen können.
Auch der DGB hat sich dem entsprechend geäußert:
Impfen kein Ersatz für Arbeitsschutz
Zur Forderung nach Selbstauskunft über den Impfstatus sagt Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:
"Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Die Forderung ist ein unlauterer Versuch, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen. Dabei gilt nach wie vor das TOP-Prinzip, wenn die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz geschützt werden soll: Technische und organisatorische Maßnahmen, wie etwa die Ermöglichung von Home Office, haben Vorrang. Impfen ist hingegen kein Instrument des Arbeitsschutzes und kann diesen auch nicht ersetzen. Der Arbeitsschutz muss unabhängig vom Impfstatus der Beschäftigten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Das gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis; auch die Arbeitgeber und den Gesundheitsminister wird bereits erreicht haben, dass Geimpfte wie Ungeimpfte das Corona-Virus übertragen können, da die eingesetzten Impfstoffe eine Übertragung eben nicht zuverlässig verhindern können. Insoweit greift die Forderung zum Offenlegen des Impfstatus in doppelter Hinsicht zu kurz. Es braucht auch weiterhin mehr an gemeinsamer Anstrengung, um diese Pandemie erfolgreich in den Griff zu bekommen."
https://www.dgb.de/presse/++co++ddce683a-0a40-11ec-bef1-001a4a160123