GBS - Weisheit letzter Schluss?

24. April 2012Von: Jens KastnerThema: Kinder- und Jugendhilfe
Mehr Fragen als Antworten für die praktische Zusammenarbeit von LehrerInnen und ErzieherInnen

Die GEW sieht ihre Forderung des Zugangs zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für alle  (Grundschul-)Kinder unabhängig vom beruflichen Status der Eltern durch Hamburgs Senatspolitik (kurz: GBS)
als erfüllt an. Nun gilt es systembedingte, bzw. strukturelle Probleme zu erkennen und zu lösen.

Aus Sicht der Kita-Trägerist nicht die Vielfalt der Trägerein Problem, sondern die unterschiedliche Entlohnung der Beschäftigten. Da die Stadt Hamburg keine Kitas in kommunaler Trägerschaft betreibt, sind die Kita-Betreiber relativ frei in Bezug auf die Höhe der Gehälter, die sie ihren Beschäftigten zahlen. Dies führt  zu Wettbewerbsverzerrungen, die Schulbeschäftigten und Eltern nicht bekannt sind.

Auszug aus einem Mailwechsel zum Personaleinsatz in der GBS

Allerdings reichte das Zusatzbudget bei einigen Trägern nur dazu, endlich auch Schularbeitenhilfen  finanzieren zu können. Und ich frage mich natürlich – warum? Warum reicht es bei manchen für Kaviar und Champagner und bei anderen nur fürs Butterbrot? Wo bleibt dann der Rest des Geldes? S.B.
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Hallo S.B. und Interessierte, es sind die Personalkosten und es ist der Wochenstundenumfang der  Fachkräfte.
Sicherlich könnte man theoretisch die Arbeitsverträge der meisten GBS-ErzieherInnen auf die reine Kinderanwesenheitszeit beschränken, soll heißen einen Superjob mit 15 Wochenstunden. Arbeitszeit von 13 bis 16 Uhr an 5 Tagen die Woche. Erhöht man den Beschäftigungsumfang  auf 20 Wochenstunden,
so kann die ErzieherIn jeden Tag eine halbe Stunde früher anfangen, einmal in der Woche sogar 1,5 Stunden um eine wöchentlich stattindende Teambesprechung durchzuführen und es sind sogar noch 1,5 Stunden pro Woche für Elterngespräche übrig. Koordinierungsgespräche mit LehrerInnen oder Elternabende sind noch nicht dabei (den doppeltgenutzten Klassenraum aufzuräumen, geht sicherlich auch nebenbei) Also  Mindeststundenumfang pro Woche 20 Stunden ohne Früh- und Spätdienste - das müssen andere machen.
20 Stundenkräfte zu finden, ist für Träger schon seit einigen Jahren nicht leicht. 25 Stundenkräfte zwar auch nicht, aber längst nicht so schwierig, wie 20 Stundenkräfte. In KESS 3 bis 6 Schulen erhalten die Träger 1499,- Euro pro Kind plus 329,- Euro pädagogisches Zusatzbudget im Jahr. Das sind pro 23er Kindergruppe 34.477 plus 7.567 Euro pro Jahr.
In diesen 42.044,- Euro sind die Bruttolohnkosten inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung enthalten. In diesem Betrag ist auch der anteilige  Leitungsbruttolohn inkl. AG-Anteile zur Sozialversicherung enthalten.
Ein Arbeitgeber der a) 22 Wochenstunden für die Erzieherin und b) (je 115 Kinder eine Vollzeitleitungsstelle) anteilig mit 20% eine  Leitungskraft einsetzt und diese nach Tarifvertrag TVÖD (in Hamburg heißt der Tarifvertrag TV-AVH für den Sozial- und Erziehungsdienst, SuE) bezahlt, hat für diesen Personaleinsatz (bei erfahrenen=langjährig  Beschäftigen) Kosten in Höhe von 42.108,- Euro im Jahr. Die Koordinierungspauschale von 12.500,- Euro im Jahr muss noch als Kostenerstattung mit eingerechnet werden, so dass diese Bezahlung und der unterlegte Wochenstundenumfang bezahlt werden kann.
Aber richtig viel Geld für Champagner und Kaviar ist hier nicht über, da die Koordinierungspauschale nicht pro Gruppe, sondern für alle Gruppen bestimmt sind (bei 10  Gruppen, also 230 teilnehmenden Kindern, wäre es pro Gruppe etwas über 1.000 Euro).
Der hier genannten Gesamtlohnkostensumme liegen real gezahlte Entgelte zugrunde. Nicht tarifgebundene Träger haben  geringere Lohnkosten. Also, wer die Fachkräfte schlecht bezahlt und/oder ihnen geringe Wochenstunden  gewährt und/oder den Leitungskraftanteil weit unter den Aussagen des Eckpunktepapieres hält, der hat Geld frei, um etwas mehr Kaviar und weniger Butterbrot anzubieten. J.K.
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Ich habe fast befürchtet, dass hier Vereinbarung und Realität aufgrund von Strukturproblemen aufeinander prallen. Dies Problem haben wir ja häuig. Mir sagte mal ein Schulleiter: Ganztagschule (GTS) ist so super. Da kommt der Lehrer morgens in die Klasse und schaut sich die Stimmung an und entscheidetdann, was er den  Tag macht – und wenn grad nicht an Arbeiten zu denken ist, weil alle so einen Bewegungsdrang haben, dann nimmt man die Kinder und macht einen Tagesauslug …. Schon nach zwei Monaten hat er festgestellt, dass dies gar nicht geht, weil der Lehrer selbstverständlich um 13.00 Uhr gehen möchte – hat er ja auch Feierabend…. Ich bin ja nicht gegen die Leute, die sich da ein Bein ausreißen, aber man kann doch auch nicht so tun als gäbe es eben diese strukturellen Probleme nicht – und wenn z.B. der Erzieher-Kind- Schlüssel auf 1:12 gesenkt werden kann und jeder aber weiß, dass es damit zusammenhängt, dass die Hälfte des Personals für € 5,50 arbeitet – so ist das für alle Seiten (Arbeitnehmer, Kinder, Eltern…..) nicht akzeptabel. Daher danke ich dir sehr für deine Erklärung. Das macht es vielleicht auch etwas durchsichtiger, wenn man überlegt, warum an dem einen Standort drei Leute mehr rumlaufen als bei einem anderen. S.B.

Wichtig: Der TV-L E8 gilt an Schulen für ErzieherInnen, falls diese direkt bei der Schulbehörde angestellt sind. Die Beträge  im TV-L steigen frühestens im Jahr 2013.

Im Landesrahmenvertrag, LRV für GBS wird formuliert, welche Qualiizierung das einzusetzende Personal haben muss. Denkbar ist, dass außer ErzieherInnen auch über Einzelantrag Menschen in der Tätigkeit eines
Erziehers eingesetzt werden können (aber Einzelfall-Prüfung analog zum Kita-LRV). Die Vergütung für i. d. Tätigkeit liegt bei den tarifgebundenen Trägern 5 Gruppen unter der ErzieherInenvergütung.

Denkbar ist auch, dass für bestimmte (Zusatz-)Angebote (Schularbeiten-, bzw. Hausaufgabenhilfe, aber auch Schach oder andere Sportkurse) keine  ErzieherInnen eingesetzt werden müssen. Hier dürfte die  „Oberaufsicht“ durch eine ErzieherIn genügen.

Sich auf die Alleinverantwortlichkeit umstellen

Klar, war man auch schon als HorterzieherIn für viele Dinge (allein) verantwortlich, aber in der GBS wird der kollegiale Austausch über Kinder oder Kindersituationen davon geprägt sein, dass die Kollegen, nicht mehr alle Kinder kennen und Kollegen zu bestimmten Situationen nicht sofort mit zur Seite stehen können, da sie ja selber ihre eigene 23er Gruppe betreuen. – Einzelkämpfer und nicht mehr Teamplayer. Neu ist sicherlich auch
die für viele wesentlich engere Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal. Das gilt allerdings auch für die  LehrerInnen der Schule, die nun ErzieherInnen in „ihrer“ Schule haben.

Kinderlisten müssen sorgfältig geführt werden: Wer ist da, wer war angemeldet, für wie viele Tage, wann wird/ wurde mitgegessen, eventuell bestimmtes Essen. Gruppenlisten müssen von der Leitung  zusammengeführt werden.

Die Leitung wird kaum bis gar nicht in den Gruppen sein, so dass die Kinder der Leitung nicht bekannt sind (Vergleich Schulleitung-Schulkinder zu Lehrer-Schulkinder, bzw. Lehrer- fremde Klassen und eigene
Klasse).

Die Kinder sind von 13 bis 16 Uhr auf jeden Fall in 23er- Stärke anwesend. Das entspricht einer  wöchentlichen Kinderanwesenheitszeit von 15 Stunden. Es gibt noch keine allgemeingültigen Aussagen  darüber, wie viele Kinder den Früh- und/oder Spätdienst in Anspruch nehmen.Sicher ist aber, dass nach der
Abholzeit von 16.00 Uhr ein Großteil der Kinder nach Hause gegangen ist und die „Restkinder“ zumindest rechnerisch zu neuen 23er Gruppen zusammengefasst werden müssen, damit die Erzieher-Kind-Relation wieder hergestellt ist und nicht alle KollegInnen bis 18.00 Uhr ihren Dienst versehen.

Es ist davon auszugehen, dass Teilzeitarbeitsverträge im Umfang von 20 bis 25 Wochenstunden ausreichend sind, um nicht nur die Kinderanwesenheitszeiten, sondern auch die Kooperationsgespräche
mit den LehrerInnen (Frage ist nur, wann am Tag), Elterngespräche (wohl eher nach 16.00 Uhr),  Elternabende und Wochendienstgespräche (wohl eher vor 13.00 Uhr) abzudecken. Bei gemeinsamer  Nutzung von Klassenräumen gehört unabdingbar zu den Arbeitsaufgaben, dass der vorgefundene Zustand
des Klassenraumes nach Verabschiedung der Kinder wieder hergestellt wird.

Zurzeit scheint es möglich, die Ferienbetreuung mit den vorhandenen Teilzeitbeschäftigungsumfängen sicher zu stellen. Die Ferienkinder erfahren allerdings einen Wechsel in den Bezugspersonen.

Für Vertretungsfälle gibt es einen Zuschlag von 17,45% bei der Bemessung der Personalressourcen. Das bedeutet rechnerisch, dass pro sechs Gruppen eine weitere Fachkraft als Vertretung finanziert ist. Diese sollte ständig (als überzählige Kraft) vorhanden sein, damit im ersten Vertretungsfall die Kinder einer Gruppe nicht auf die anderen Gruppen verteilt werden müssen. (Max-Grenze soll 30 Kinder pro Gruppe betragen)

ErzieherIn im Zusammenwirken mit dem System Schule

Viele Details der Kooperation werden sicherlich zwischen Nachmittags-Leitung und Schulleitung vereinbart. Für die Erzieher steht in der Regel die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrern im Vordergrund.
Hier ist der kollegiale Austausch über die jeweiligen Kinder zu führen. Das setzt voraus, dass auf beiden Seiten bestimmte Personen für die jeweilige Kinder-/ Schüler-Gruppe zuständig sind. Allerdings müssen  standortbezogen die möglichen Gesprächszeiten gesucht werden und dennoch die Kinderbetreuung  gewährleistet sein. (Schwierigkeit: LehrerInnen haben um 13.00 Uhr Schluss, bzw. korrekter sie haben dann keine Unterrichtsverplichtung mehr und für die Erzieher beginnt die Kinderbetreuung ab 13:00 Uhr).

In GBS ist der Kooperationspartner Vorgesetzter und weisungsberechtigt gegenüber den ErzieherInnen und nicht die Schulleitung. Näheres wird in den Kooperationsverträgen zwischen Schulleitung und Trägervertreter vereinbart. Schützen sollten sich die ErzieherInnen davor, als Unterrichtsvertretung eingesetzt zu werden (Können Sie nicht morgen schon um 8.00 Uhr anfangen, wird auch extra bezahlt, aber LehrerIn XY ist krank und Sie kennen die Kinder doch aus der Nachmittagsbetreuung?) Denn: ErzieherInnen sind nicht für den Vertretungsunterricht ausgebildet!

JENS KASTNER (Fachgruppe  Knder- und Jugendhilfe)

ErzieherInnenentgelte im Vergleich GTS (durch BSB)
und GBS (durch tariftreuen Kita-Träger)

Vergütungshöhen bei GTS:
Es gelten die Bezahlungsbedingungen des Kooperationspartners falls nur AN-Überlassung

TV-L ab 01.12.2011; TV-L gültig an Schulen, da Schulen Ländersache, gilt wenn Erzieher direkt bei der Schulbehörde angestellt sind.

Gruppe E8      Stufe 1     Stufe 2     Stufe 3     Stufe 4     Stufe 5     Stufe 6
E8                 2.200,15   2.437,33   2.545,13   2.647,56   2.760,76   2.830,84

Bezahlung bei GBS:
Es gelten die Bezahlungsbedingungen des Kooperationspartners
Gilt in dieser Form nur in Hamburg und nur für die Vereinigung Hamburger Kitas, den Hamburger Schulverein v. 1875 e.V., die Rudolf-Ballin-Stiftung, die Kitas des ASB (Hamburg) und die Kitas des Studentenwerks (der  BR vom DRK KiJu gGmbH verhandelt eine Angleichung an diese Bezahlung)

TVÖD heißt in Hamburg TV-AVH mit dem Tarifteil Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
Tabellenwerte ab 01.08.2011

Gruppe S8      Stufe 1       Stufe 2      Stufe 3       Stufe 4       Stufe 5       Stufe 6
S8                  2.189,56     2.353,28   2.557,91     2.849,51     2.956,94     2.956,94