Einstweilige Verfügung gegen eventuelle Kita-Streiks

Tarifpolitik nicht vor dem Arbeitsgericht austragen!

Das Arbeitsgericht hat in einer einstweiligen Verfügung gegen möglich weitere Kita-Streiks den Arbeitgebern Recht gegeben, die in Hamburg ein Streikverbot durchsetzen wollten. Nach Ansicht des Gerichts verstößt nur die Forderung nach der Einführung von Gesundheitszirkeln gegen höherrangiges Recht. Auch wenn nur eine Tarifforderung rechtswidrig sei, dürfe insgesamt nicht zum Streik aufgerufen werden.

Die GEW in Hamburg und der Bundesvorstand, die beide verklagt waren, werden nach Prüfung der Entscheidungsgründe darüber beraten, ob sie Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Einen Streikaufruf hatte es bis dato nicht gegeben. Die GEW wird aber die Tarifauseinandersetzung um einen Gesundheitstarifvertrag auch in Hamburg fortsetzen. Sie ist dabei in die Verhandlungen und Arbeitskämpfe auf Bundesebene einbezogen.

Klaus Bullan, Vorsitzender der GEW in Hamburg, kritisierte das Arbeitsgericht: „Es kann nicht sein, dass schon die umstrittene Rechtsmäßigkeit einer Teilforderung dazu führt, dass ein Arbeitskampf generell untersagt wird. Das Streikrecht ist ein hohes Gut und darf nicht vorab von Gerichten eingeschränkt werden, wenn klar ist, dass die Forderung insgesamt sehr wohl tariffähig ist. Wie eine Tarifvertrag künftig aussehen wird, sollte in Verhandlungen, aber nicht vorab vor den Gerichten geklärt werden“, so Bullan weiter.

Die GEW fordert die Politik in Hamburg und in den Gemeinden bundesweit auf, endlich ein Angebot vorzulegen, das den gestiegenen Anforderung an die Tätigkeiten und den gestiegenen Belastungen Rechnung trägt. Bildung ist mehr wert, so lautet der Slogan der GEW und so lautet das Motto der Beschäftigten in den Kitas und sozialen Einrichtungen.