Die GEW-Hamburg unterstützt das „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ in seinem Vorhaben, sich für eine Reform des § 53 StPO einzusetzen. Es setzt sich für das Recht auf Schweigen, die sogenannte Zeugnisverweigerung von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen in einem Strafverfahren ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
Sozialarbeiter*innen wollen das „Zeugnisverweigerungsrecht“
Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen unterliegen zwar bislang der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Anders als z.B. Ärzt*innen und Pfarrer*innen unterliegen sie jedoch nicht dem Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger*innen nach § 53 StPO, mit dem die Aussage im Strafprozess verweigert werden kann.
Als breites Bündnis innerhalb der Profession der Sozialen Arbeit unterstützet das Bündnis betroffene Sozialarbeiter*innen, deren Arbeitsbeziehungen und Arbeitsgrundlagen durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht bedroht sind. Konsequenz dieser Rechtslage sind auf persönlicher Ebene die Androhung und Verhängung von Ordnungsgeldern sowie Beugehaft. Zu diesem Bündnis gehören vor allem Sozialarbeiter*innen und Streetworker der GEW-Bund, GEW-Landesverband Bayern, AWO, ver.di sowie weitere Gewerkschaften, Einzelmitglieder und andere.
Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) in der Sozialen Arbeit
Die jüngste Verurteilung der Sozialarbeiter*innen vom Fanprojekt Karlsruher SC durch das Amtsgericht Karlsruhe schwächt die Soziale Arbeit als Profession. Das Urteil wird gravierende Folgen für die Sozialarbeiter*innen und Berufseinsteiger*innen haben.