Der von den Regierungen der USA und Israel begonnene Krieg gegen den Iran hat zu einer weiteren Eskalation im Nahen Osten geführt mit verheerenden Auswirkungen auf die dortige Zivilbevölkerung. Die GEW lehnt den völkerrechtswidrigen Krieg ab und verurteilt den Einsatz militärischer Gewalt durch alle beteiligten Kriegsparteien. Die GEW solidarisiert sich mit den betroffenen Lehrkräften und Bildungsgewerkschaften in der Region. Sie schließt sich den Forderungen von Education International an:
- Ein sofortiger und bedingungsloser Waffenstillstand, ein nachhaltiges Ende des Krieges sowie die Achtung von Völkerrecht und Menschenrechten.
- Schutz von Bildung und Schulen: Bildungseinrichtungen dürfen nicht angegriffen, besetzt oder militarisiert werden. Kinder und Lehrkräfte müssen geschützt werden.
- Dringende finanzielle und humanitäre Unterstützung zur Sicherung der Gehälter von Lehrkräften und zur Unterstützung vertriebener Familien.
- Wiederherstellung öffentlicher Dienstleistungen.
- Unterstützung der Bildung in Notsituationen durch Kapazitätsaufbau, Schulungen und die Bereitstellung von pädagogischen Materialien und Lehrmitteln für Notsituationen.
- Uneingeschränkte Achtung von Vereinigungsfreiheit und Gewerkschaftsrechten.
- Einbeziehung der Bildungsgewerkschaften in alle Notfall- und Wiederaufbauplanungen.
Von der Bundesregierung fordert die GEW, keine Unterstützung für den Krieg zu leisten.
Die GEW verurteilt die brutale Unterdrückung der Proteste durch das Regime im Iran scharf und sie engagiert sich seit vielen Jahren für Lehrkräfte und Mitglieder der Bildungsgewerkschaften, insbesondere im Iran, die wegen ihres Engagements verfolgt werden. Die Bundesregierung darf die demokratischen Kräfte in dieser Region nicht im Stich lassen.
Die GEW fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um
- sich für den Stopp von Folter und Hinrichtungen sowie für den Schutz und die sofortige Freilassung politischer Gefangener insbesondere im Iran einzusetzen, wozu auch Lehrkräfte und Mitglieder der Bildungsgewerkschaften gehören,
- auf die Einhaltung von Menschenrechten und die Gewährleistung demokratischer Rechte zu drängen und diese nicht anderen Erwägungen unterzuordnen,
- Abschiebungen in Konfliktregionen zu stoppen,
- Aufnahmezusagen einzuhalten und die vereinfachten Verfahren zur Vergabe humanitärer Visa nach § 22 Satz 2 AufenthG für verfolgte Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen unter anderem aus dem Iran wieder aufzunehmen.

