„Schluss mit dem Lohn-Dumping an Hochschulen!“

06. November 2014Von: WebredaktionThema: Hochschule und Forschung
Bildungsgewerkschaft zum Aktionstag der Lehrbeauftragen
Rolf Handke / pixelio.de

Zu einem Umdenken in der Personalpolitik hat die GEW die Hochschulen mit Blick auf den bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten aufgefordert. „Immer mehr Lehrbeauftragte sorgen dafür, dass der Lehrbetrieb an den Hochschulen läuft. Sie übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Dafür erhalten sie allzu oft nur einen Dumping-Lohn. Damit muss endlich Schluss sein“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Bundesvorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Donnerstag in Frankfurt a. M.

 

Die GEW unterstützt den Aktionstag der Lehrbeauftragten. Gemeinsam mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), der Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten (BKSL) und der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) hat sie in der Hauptstadt die „Berliner Resolution“ vorgelegt. In dem Papier werden die Landesregierungen aufgefordert, die Situation der Lehrbeauftragten deutlich zu verbessern. Bundesweit unterstreichen zahlreiche Aktionen die Forderungen der Lehrbeauftragten.

 

94.000 Lehrbeauftragte gebe es inzwischen an den Hochschulen in Deutschland – doppelt so viele wie noch im Jahr 2000, sagte Keller: „Lehrbeauftragte können jederzeit ihren Job verlieren. Kein Tarifvertrag regelt ihre Vergütung, wenn sie krank sind, erhalten sie keine Lohnfortzahlung, der Arbeitgeber zahlt weder in die Renten- und Arbeitslosen-, noch in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Rechnet man Vor- und Nachbereitungszeiten der Lehrveranstaltungen ein, erhalten viele Lehrbeauftragte nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Das Mindestlohngesetz gilt für Lehrbeauftragte nicht.“

 

„Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhaft Aufgaben in Lehre und Prüfungswesen wahrnehmen, müssen ihnen sozialversicherte und tarifvertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse angeboten werden“, mahnte der GEW-Vize an. Wenn zur Ergänzung des Lehrangebotes weiterhin Lehraufträge vergeben werden, müssten außerdem Mindeststandards für Vergütung und Vertragslaufzeiten geschaffen werden. „Die Mindestentgelte für Lehraufträge müssen sich dabei an der Bezahlung hauptamtlich Beschäftigter orientieren, die vergleichbare Aufgaben erfüllen und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt werden“, unterstrich Keller.

 

Info:

http://www.gew.de/GEW_Schluss_mit_dem_Lohn-Dumping_an_Hochschulen.html

 

Ein Positionspapier zur „Verbesserung der Situation von Lehrbeauftragten“ hat die GEW aktuell beschlossen:
http://www.gew.de/Binaries/Binary116061/GEW_Positionspapier_zur_Verbesserung_der_Situation_der_Lehrbeauftragten.pdf

Eine (unvollständige) Übersicht der Aktivitäten am bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten findet sich unter:
http://www.gew.de/Bundesweiter_Aktionstag_der_Lehrbeauftragten_am_6._November.html

 

Foto: © Rolf Handke / pixelio.de