Über Rechtsfragen in der Bildung, Wissenschaft und Lehre informiert ein Leitfaden zum E-Learning. Die jetzt veröffentlichte Fassung berücksichtigt die neuen, ab März 2018 geltenden Regelungen des Urheberrechts.
Der dritte und überarbeitete Leitfaden soll Institutionen und Mitarbeiter im E-Learning-Bereich über die komplexen urheberrechtlichen Fragen in Bildung und Wissenschaft informieren. Er richtet sich laut dem Webmagazin iRights.info an wissenschaftliche Autorinnen und Autoren, Projektleiterinnen und -leiter sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeter, die Lehr- und Lernmaterialien erstellen oder nutzen. Schwerpunkte des Ratgebers sind: Grundzüge des Urheberrechts, Freie Werke, Open Content und Creative Commons, Open Educational Resources, Schranken des Urheberrechts, Erwerb von Nutzungsrechten und Verträge sowie Persönlichkeits- und Markenrechte.
Berücksichtigt wird auch das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), das am 1. März 2018 in Kraft tritt. Es reformiert unter anderem die Regelungen und Nutzungsbefugnisse bei digitalen Semesterapparaten, für Forschungszwecke, beim Text- und Data-Mining, zum Kopienversand sowie für Bibliotheken, Archive und Museen.
Foto: GEW Hauptvorstand