Mitgliederinfo zum Sommersemester 2010

Forderungen der GEW zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes
Rundbrief April 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Beginn 2010 wurde mit Dieter Lenzen ein neuer Präsident der Universität Hamburg ins Amt eingesetzt, nachdem seine Vorgängerin mit ihrem autoritären Führungsstil am Protest der

Hochschulangehörigen gescheitert war. Zeitgleich hat mit Beginn des Jahres 2010 eine Evaluierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes begonnen.

 

Hamburgisches Hochschulgesetz wird evaluiert

Das bisherige Gesetz von 2003, welches noch unter Wissenschaftssenator Jörg Dräger – mittlerweile beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) beschäftigt – erlassen wurde, soll grundlegend reformiert werden. Evaluierung und Gesetzesnovellierung sollen bis zum Sommer 2010 abgeschlossen sein. Die Gründe hierfür sind offensichtlich: Eine Analyse der aktuellen Situation an den Hamburger Hochschulen zeigt eine Vielzahl unbeabsichtigter Folgen des aktuellen Gesetzes, die seinen Nutzen weit übersteigen. So hat es weder zu einer Leistungssteigerung, noch zu einer Qualitätsverbesserung von Forschung, Lehre und Studium, sondern stattdessen zu Intransparenz der Hochschulsteuerung und Legitimitätsmängeln der Hochschulleitungen geführt.

 

Wissenschaft demokratisieren, Hochschulautonomie stärken – Forderungen der GEW zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Für die Fachgruppe Hochschule und Forschung ist das Thema Selbstverwaltung und Mitbestimmung im Kontext der Evaluation des Hamburgischen Hochschulgesetzes Schwerpunkt des Sommersemesters. Wir werden eine Veranstaltung zum Thema Mitbestimmung des akademischen Personals an den Hamburger Hochschulen durchführen mit dem Ziel, die Betroffenen zusammenführen und gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Diskutieren wollen wir dabei folgende Eckpunkte der GEW für eine Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes, sowie die Möglichkeiten, diese in den Novellierungsprozess einzubringen:

1. Selbstverwaltung reformieren und demokratisieren

1.1. Leitungsfunktionen „von unten nach oben“ legitimieren

1.2. Entscheidungskompetenz der Selbstverwaltungsorgane stärken

1.3. Organisation der Fakultäten flexibel gestalten

1.4. Erweiterte gruppenparitätische Mitbestimmung gesetzlich verankern

2. Hochschulautonomie und staatliche Richtlinienkompetenz transparent gestalten

3. Hochschulrat als Vermittler zwischen Hochschule und Praxis nutzen

 

Für eine demokratische Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung

Es liegt nun an den am Wissenschaftsprozess beteiligten Beschäftigten und den Studierenden, inwiefern diese Kritik in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen wird und demokratische Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Statusgruppen an den Hochschulen ausgebaut werden können. Die GEW wird sich gemeinsam mit allen Interessierten und Gruppen, Räten und Konferenzen kritisch und konstruktiv an dem Reformprozess beteiligen. Dabei werden wir Aufbau und Organisation der Hochschulen in den Fokus nehmen. Interessierte sind aufgerufen, dies mit uns gemeinsam zu tun.