„50 Jahre Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – zweifellos ein Grund zum Feiern, weil das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen geleistet hat. Andererseits wurde das BAföG seit 1971 regelrecht heruntergewirtschaftet. Erhielten vor 50 Jahren noch 45 Prozent der Studierenden BAföG-Leistungen und zwar als Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste, sind es heute gerade noch elf Prozent – und: Die Hälfte der Förderung ist lediglich ein Darlehen. Zwei Drittel aller Studierenden sind auf Jobben auch während der Vorlesungszeit angewiesen, das hat viele in der Coronakrise in eine existenzielle Notlage gebracht. Mit Feiern ist es also nicht getan: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen jetzt eine umfassende BAföG-Reform anpacken“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf den BAföG-„Jubiläumstalk“, den Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) heute Abend veranstaltet.
„Damit wieder deutlich mehr Studierende unterstützt werden, müssen die Fördersätze und Freibeträge kräftig angehoben und künftig automatisch angepasst werden. Um zu vermeiden, dass Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Schuldenberg ins ungewisse Erwerbsleben starten, muss das BAföG endlich wieder als Vollzuschuss gezahlt werden – wie andere Sozialleistungen auch. Die Studienbedingungen und Betreuungsrelationen sind schlecht, deshalb müssen die BAföG-Förderzeiten verlängert werden – über die bürokratisch festgesetzten Regelstudienzeiten hinaus. Weil die Weichen für ein Hochschulstudium schon in der Schule mit dem Übergang in die Sekundarstufe II gestellt werden, ist das BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 wieder einzuführen“, erklärte Keller.
Eine BAföG-Reform sei auch zu finanzieren, sagte der GEW-Vize. Zum zweiten Mal in Folge habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen dreistelligen Millionenbetrag nicht ausgegebener BAföG-Gelder aus dem Etat des Bundesbildungsministeriums einkassiert: 2020 rund 160 Millionen Euro, 2019 sogar knapp 900 Millionen Euro – obwohl aus diesen Mitteln 2020 auch die Corona-Überbrückungshilfe für Studierende finanziert wurde. „Bei Ausbildungsförderung und Überbrückungshilfe knausern und am Ende die BAföG-Mittel im Bundeshaushalt verfallen lassen – das ist enttäuschend und inakzeptabel. 50 Jahre nach dem Start hat das BAföG eine Rundumerneuerung verdient“, mahnte Keller.
Foto: www.jenafoto24.de / pixelio.de