Informationen zur einseitigen Festsetzung der Lehrverpflichtung durch die Dekanate an der Uni Hamburg

Expertise legt dar, dass und warum die aktuelle Praxis arbeitsrechtlich fragwürdig ist

Aktuell versuchen die Dekanate der Universität Hamburg, pauschal für einzelnen Statusgruppen (z. B. Post-Docs) die Lehrverpflichtung hochzusetzen und berufen sich dabei auf das Direktionsrecht des Dekane.

In einer Expertise legt Herr Prof. Dr. Köhler dar, dass und warum die aktuelle Praxis arbeitsrechtlich fragwürdig ist. Diese Expertise befindet sich im Anhang. Zum besseren Verständnis ist auch ein Brief von Herrn Prof. Dr. Burger (Vorsitzender des WIPRs) an Herrn Prof. Köhler angehängt.

Rückfragen können gerne an den WIPR oder an die GEW gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Fredrik Dehnerdt, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW
Iris Kaufmann, Mitglied im Personalrat des wissenschaftlichen Personals (WIPR) an der Uni Hamburg (ohne UKE)