Wie im Koalitionsvertrag von Rot-Grün nachzulesen ist, wird es im Ressort Wissenschaft und Forschung in den nächsten fünf Jahren darum gehen, Fehlentwicklungen im Studium aufzuarbeiten und die begonnene Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen fortzuführen. Bedauerlich ist, dass trotz eines Bekenntnisses der Koalition zur Wissenschaft der Etat in den folgenden Jahren eher schrumpfen wird. Zudem soll es dabei bleiben, dass von den beim BAföG aufgrund von Bundeszusagen im Landeshaushalt eingesparten Mitteln nichts in den Hochschulen ankommt.
„Die in der Presse kolportierten 40 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft sind nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Über fünf Jahre verteilt bedeuten sie 8 Mio. pro Jahr und somit nicht einmal eine Million pro Hochschule. Die jährliche Steigerung von 0,88 Prozent des Gesamtvolumens von 642 Mio. Euro bleibt bestehen. Immerhin wird im Vertrag festgehalten, dass, wenn die Tarifabschlüsse deutlich über dieser Rate liegen, der Senat im Dialog mit den Hochschulen bewerten will, ob eine Revision erforderlich ist. Ohne eine solche Nachsteuerung schrumpft der Etat weiterhin“, kommentiert Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.
Zum Thema gute Arbeit in der Wissenschaft heißt es im Vertrag, dass die weitere Umsetzung des Code of Conduct gemeinsam mit den Hochschulen und Gewerkschaften bewegt wird. Die GEW nimmt dies erfreut zur Kenntnis und erwartet, dass die mit den Hochschulen vereinbarten Evaluationen sowie die angekündigten Treffen zur Nachsteuerung zeitnah stattfinden. Nur wenn die Politik mithilft, die in Hamburg vorbildlich definierten Standards auch bei den Hochschulleitungen einzufordern, wird es zu effektiven und nachhaltigen Verbesserungen kommen. Während im Bereich Arbeitsbedingungen die neue Senatorin durchaus an gute Entwicklungen anknüpfen kann, müssen im Bereich Studium Fehlentwicklungen dringend nachbearbeitet werden.
„Ein von der ehemaligen Senatorin auf den Weg gebrachtes Gesetz zur Kapazität der Hochschulen war handwerklich so schlecht gemacht, dass es bereits in erster Instanz gerichtlich gekippt wurde, nachdem angehende Studierende dagegen geklagt hatten. Erfreulich ist die Ankündigung der neuen Koalition, schnellstmöglich ein Interimsgesetz zu erlassen, das das alte Kapazitätsgesetz für einen befristeten Zeitraum wieder zur Geltung bringen soll. Die GEW erwartet, dass in Zukunft die Hochschulzulassung so geregelt wird, dass es nicht in erster Linie Studierende sind, die die Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung ausbaden müssen. Auch für die Beschäftigten der Hochschulen bedeutet die unvorbereitet zu verkraftende z. T. erheblich erhöhte Studierendenzahl eine Belastung, die gerne getragen worden wäre, hätte man Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten und wären die dafür erforderlichen Mitteln zur Verfügung gestellt worden.
Zu Hoffnung Anlass gibt die Ankündigung, einstufige grundständige Masterstudiengänge in den Lehrämtern zu konzipieren und im Wege einer gesetzlichen Experimentierklausel einzuführen. Dies ist der richtige und von Seite der GEW lange geforderte Schritt, um zu verhindern, dass wie in den letzten Jahren regelmäßig Lehramts-Bachelorstudierende nicht weiterstudieren konnten“, so Dehnerdt.
Die GEW wünscht der neuen Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank wie auch ihren KollegInnen im Senat gutes Agieren und eine gelungene Amtszeit!
© Foto: Thomas Kölsch by pixelio.de