Wieder einmal sollen wichtige Stellen in der Behindertenpädagogik wegfallen. Die Folgen wären eine Aussetzung des Förderschwerpunktes Lernen für den Master sowie eine Minimalbetreuung dieses Schwerpunkts im Bachelor.
Da der Förderschwerpunkt verpflichtend für den Bachelorstudiengang „Lehramt für Sonderpädagogik“ ist, bedeutet dies, dass jedes Wintersemester ca. 150 StudienanfängerInnen im Förderschwerpunkt Lernen von nur noch einer Stelle betreut werden müssten. Hinzu kommen die Studierenden der höheren Fachsemester. Dass so keine qualifizierende Lehre stattfinden kann, erschließt sich von selbst.
Die Fortsetzung der Förderschwerpunkte emotional-soziale Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung ist somit in Gefahr. Der Fachbereich Behindertenpädagogik der Universität Hamburg ist einer der ganz wenigen Studienstandorte, der momentan noch alle Förderschwerpunkte lehrt. Mittlerweile wurde eine kurzfristige Lösung gefunden, so dass die Stellen für weitere zwei Jahre erstmal sicher sind. Doch muss eine langfristige Lösung angestrebt werden.
„Wenn der Senat die Inklusion voranbringen möchte, reichen Lippenbekenntnisse nicht aus. Es benötigt auch eine wissenschaftlichen Auseinandersetzung und Unterstützung, die bei der Verwirklichung von Inklusion mitwirkt. Diese kann nur dann produktiv und erfolgreich sein, wenn sowohl die Forschung als auch die Ausbildung von wissenschaftlichen Fachkräften ermöglicht werden. Beides sehen wir durch den Wegfall der Stellen in der Behindertenpädagogik bedroht. Durch diese Stellen bekommen die Professoren momentan genügend Zeit für qualitative Forschung und jedem einzelnen Studierenden wird so der wissenschaftliche Austausch ermöglicht, der sie zu ihrem Beruf qualifiziert. Daher muss die Universität Hamburg endlich bedarfsgerecht ausfinanziert werden“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Die Stellungnahme des Fachschaftsrats Sonderpädagogik findet sich im Anhang.
© Foto: Sebastian Bernhard/pixelio.de
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