Am 20.4 beginnt das digitale Sommersemester in Hamburg. Die GEW wünscht allen Beschäftigten, Beauftragten und Studierenden einen guten Start – bei allen Umständen – und unterstützt die Personal- und Studierendenvertretungen bei ihren herausfordernden Aufgaben. Unsere Fachgruppe Hochschule und Forschung hat sich bereits bei einem Videotreffen ausgetauscht, auch unsere Studierenden und Junge-GEW-Aktiven treffen sich regelmäßig über Skype. Neue und bisherige Mitglieder sind herzlich eingeladen teilzunehmen.
Digital ist besser? Online-Lehre ja, aber ohne Zwang, mit einheitlichen Regeln und unter Einbezug der Gremien!
Nicht nur in den Fakultäten der Uni Hamburg werden derzeit digitale Szenarien für die Lehre im Sommersemester 2020 vorbereitet. Vermutlich soll ein Not-Curriculum angeboten werden. Bisher waren demokratisch legitimierte Gremien wie die Ausschüsse für Lehre und Studium (ALSt) auf Fachbereichs-, Fakultäts- und Universitätsebene in diese Planung nicht eingebunden.
Insgesamt gibt es noch viele Unsicherheiten bezüglich der Lehre im Sommersemester 2020 und als GEW schlagen ein gemeinsames Vorgehen von Lehrenden, Studierenden und Verwaltung unter Beachtung folgender Kriterien vor:
- Der Einbezug des Fachwissens der Gremien ist nötig, hier gilt es schnell digitale Barrieren abzubauen und Mitbestimmung zu ermöglichen.
- Alle, die ihre Lehre digitalisieren können, sollen dabei größtmögliche Unterstützung durch Fachbereich, Fakultät und Universität erfahren.
- Alle Lehrenden, die ihre Lehre nicht digitalisieren können oder dies für ihre Lehrinhalte und Lehrformen nicht als sinnvoll erachten, dürfen dazu nicht gezwungen werden (Freiheit von Lehre und Forschung gemäß § 11 HmbHG). Die Entscheidung für oder gegen digitale Lehre müssen die Lehrenden frei und eigenverantwortlich treffen können.
- Das durch die besonderen Corona-Umstände nicht leistbare Deputat sollte in anderer Form abgegolten werden. Das Lehrdeputat des Sommersemesters 2020 darf nicht auf Folgesemester übertragen werden.
- Studierenden, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, an digitaler Lehre teilzunehmen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.
- Studierende, die an digitaler Lehre teilnehmen können, sollten auch die Möglichkeit haben Leistungspunkte zu erwerben. Die digitale Lehre soll keine Trockenübung sein, sondern wie Präsenzlehre zählen!
Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Hamburg, auf der Basis eines Papiers der Konferenz des Akademischen Personals (KAP) der Universität Hamburg
Was die Ausbreitung von Covid-19 für Hochschulen und für die Studierenden bundesweit bedeutet und was die GEW fordert erläutert GEW-Hochschulexperte Andreas Keller im Video unter https://www.gew-hamburg.de/themen/hochschule-und-forschung/was-die-ausbreitung-von-covid-19-fuer-studierende-und-hochschulen.
Aktuelle Infos zu den Maßnahmen am Hochschulstandort Hamburg und eine Linkübersicht zu den Themenseiten und FAQs der Hamburger Hochschulen, bereitgestellt von der BWFG, finden sich unter https://www.hamburg.de/coronavirus/13719260/faq-hochschulen/.
Foto: Corinna Dumat / pixelio.de