Gemeinsame Pressemitteilung vom Deutschen Hochschulverband, GEW, ver.di, der Mittelbauvertretung „Konferenz des Akademischen Personals“ sowie den Personalräten der TUHH sowie des WIPR der UHH
Für vergangenen Mittwoch hatte die BWFG zu einer letzten Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen, die in Folge des Beschlusses der Bürgerschaft aus der Plenarsitzung vom 23.05.2012 eingesetzt worden war, um Regelungen zu erarbeiten, die als Code of Conduct (CoC) prekären Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen entgegenwirken und einen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft setzen sollten (vgl. Drucksachen 20/4150 und 20/10837, insbes. S. 3 und Plenarprotokoll 20/33).
Nun will die Behörde den Prozess abbrechen, obwohl in jeder Hinsicht der Nachweis fehlt, dass tatsächlich Verbesserungen erreicht wurden. Die Behörde stellt in Ihrem Entwurf eines Abschlussberichtes fest: „Die Anpassung von Strukturen und Prozessen in den Handlungsfeldern des CoC (…) ist erfolgt“. Dem widersprechen Verbände, Gewerkschaften sowie Personalvertretungen entschieden. Prof. Dr. Peter Burger vom Deutschen Hochschulverband und zugleich Vorsitzender des Wissenschaftlichen Personalrates der UHH: „Meine ohnehin nicht sehr hochgeschraubten Erwartungen wurden noch unterboten.“
Was die Behörde konkret damit meint, erläuterte eine Angehörige der Teamleitung der Behörde mit Unterstützung einer Mitarbeiterin im Verlauf der Sitzung: ein von vielen Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Bereiche kritisiertes Erhebungsraster soll jährlich bei den Hochschulleitungen abgefragt und in einem Jour Fixe allein mit den Hochschulleitungen diskutiert werden. Die erhobenen Daten werden nicht verfügbar gemacht, obwohl die Behörde selbst hervorhob, dass dies das wichtigste Anliegen der Rückmeldungen auf den Abschlussbericht war. Alle im Vorfeld der Sitzung eingereichten Vorschläge zur Veränderung des Fragerasters und zur perspektivischen Fortarbeit und Weiterentwicklung der AG wurden von der BWFG als nicht sinnvoll charakterisiert. Ausnahmen wurden lediglich für eine Intervention aus dem Bereich der Hochschulleitungen zugelassen, die die Behörde weiter abrücken ließ von dem im Hamburgischen Hochschulgesetz festgelegten Grundsatz, dass für Daueraufgaben auch Dauerstellen vorzuhalten seien.
Gewerkschaften, Verbände und Personalvertretungen sind von diesem Umgang mit dem Bürgerschaftsanliegen tief enttäuscht und haben vor diesem Hintergrund die Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung um ein Gespräch gebeten. Staatsrätin Eva Gümbel hatte laut Plenarprotokoll vom 23. Mai 2012 gefordert (S. 2538): „Wir brauchen einen Code of Conduct“. Der stellvertretende Landesvorsitzende der GEW, Dr. Fredrik Dehnerdt, stellt dazu fest: „Wir können nicht erkennen, dass sich an den Hamburger Hochschulen die Lage so verändert hätte, dass dieser Satz nicht weiterhin gültig ist.“
© Foto: Thomas Kölsch/pixelio.de
Anhang | Größe |
---|---|
pm-2017-07-19.pdf | 140.56 KB |
Gemeinschaftliche Stellungnahme von der KAP, GEW und ver.di | 99.34 KB |