In den letzten Tagen gab es Aktionen von SchülerInnen der Stadtteilschule Am Hafen gegen die drohende Abschiebung einer ihrer Mitschülerinnen. Derzeit ist es in Hamburg so, dass SchülerInnen plötzlich nicht mehr in der Schule auftauchten, weil sie abgeschoben wurden. In einigen Klassen betrifft dies bis zu fünf SchülerInnen, deren persönliche Dinge und Lernmittel jedoch noch im Klassenraum zurückbleiben. Besonders perfide ist, dass die Schulen nach einigen Tagen verpflichtet sind eine Abstinenzmeldung zu machen, weil die SchülerInnen unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben.
„Es darf nicht sein, dass behördliches Handeln und die geltenden Asylrechtsgesetze höheren Stellenwert haben, als unsere Kinderrechte. Kinderrechte werden mit Füßen getreten. Das ist unmenschlich! Wir fordern, dass die Einführung und Anerkennung der Kinderrechtskonvention Recht des Kindes auf Bildung nach Artikel 13 des UN-Sozialpaktes für jede und jeden gilt! Seiner Natur nach ist dies für Kinder von besonderer Bedeutung und wurde im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt und zum Teil konkretisiert. Außerdem werden die Schulleitungen nicht unterrichtet, die auftragsgemäß für das Wohl der ihnen anvertrauten SchülerInnen verantwortlich sind. Sie müssen so tun, als ob die SchülerInnen unentschuldigt fehlen und diese der Schulbehörde melden. Wir halten dieses Vorgehen für unhaltbar und fordern den Schulsenator auf, sich im Sinne der ihm anvertrauten KollegInnen und SchülerInnen sich gegen ein solches Verhalten einzusetzen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Hintergrund
Vor zwei Jahren floh die elfjährige Seherezada mit ihren Eltern und ihrem Bruder aus Serbien nach Hamburg. Die Familie gehört zur Minderheit der Roma. In ihrer Heimat wurden sie diskriminiert – jetzt hat die Familie erfahren, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Seherezadas Mitschüler protestieren dagegen. Seit dem Sommer 2015 besuchte Seherezada den Vorbereitungskurs für die 5. Klasse ihrer Stadtteilschule am Hafen. Dies ist kein Einzelfall, sondern bereits der dritte Fall einer plötzlichen Abschiebung eines Kindes an der Stadtteilschule am Hafen.
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