Die GEW Hamburg begrüßt die Anstrengungen des Senats bei der Unterbringung und Beschulung von Flüchtlingen. Die GEW unterstützt den Beschluss der Bürgerschaft über die Zwangsanmietung von leer stehenden Gewerbeflächen, damit nicht mehr so viele Menschen auf der Straße, in Zelten oder Containern leben müssen.
Die GEW erwartet vom Senat und den gesellschaftlichen Gruppen, gegen alle Formen von Rassismus und Fremdenhass entschieden Widerstand zu leisten und sich in der Flüchtlingsdebatte an humanitären Gesichtspunkten zu orientieren. Solidarisches Handeln und zivile Konfliktlösungen für Frieden, Demokratie und soziale Gerechtigkeit sind wichtig – insbesondere da rechtsextreme Gewalttaten, rechtspopulistische Stimmungsmache und rassistische Ausgrenzungen in Deutschland und Europa zunehmen. Deshalb bedarf es einer stärkeren Förderung von Friedenspädagogik, Friedensforschung und Migrationsforschung.
Als GEW halten wir fest: Das Menschenrecht auf Bildung gilt für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen – ohne Ausnahme. Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, jedem Kind – unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aufenthaltsstatus und seinem Alter – den Zugang zu Bildung zu eröffnen.
Ein schneller Erwerb der deutschen Sprache ist vordringlich. Daher müssen Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen personell und finanziell zusätzlich so ausgestattet werden, dass deutlich mehr Kapazitäten für eine individuelle und bedarfsgerechte Sprachbildung zur Verfügung stehen und die regulären Angebote unverändert aufrecht erhalten werden können.
Die GEW fordert den Senat auf sicherzustellen, dass sich die Arbeitsbedingungen an den Kitas, Schulen, Hochschulen und den ZEA nicht verschlechtern. Die GEW fordert den Senat daher auf, das Finanzrahmengesetz so zu verändern, dass zusätzliche Steuereinnahmen dauerhaft für die angemessenen Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten genutzt und die Bedarfsgrundlagen der Schulen und Kitas ausgeweitet werden können. Die notwendigen Ausgaben für die Flüchtlinge dürfen keinesfalls zu Streichungen in anderen insbesondere sozialen Bereichen der Stadt führen.
Das Grundrecht auf Bildung und das Grundrecht auf Asyl sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Kostengründen relativiert werden.
Die GEW Hamburg verurteilt die Ausdehnung der „sicheren Herkunftsländer“ durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auf Albanien, den Kosovo und Montenegro zusätzlich zu den Staaten Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina., Sie wendet sich gegen die damit verbundene Ausgrenzung von Roma, die vor allen betroffen sind, von ordentlichen Asylverfahren.
Frühkindliche Bildung
Für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder bedarf es zusätzlicher Ressourcen im Kita-Bereich. Die GEW Hamburg fordert für Flüchtlingskinder grundsätzlich mindestens einen 8-Stunden-Gutschein ohne kompliziertes Antragsverfahren. Kitas benötigen für die angemessene Bildung und Betreuung der Kinder zusätzliche Mittel für intensive Sprachförderung, für DolmetscherInnen, Gesundheitsfürsorge und therapeutische Versorgung. Die Kolleginnen benötigen zusätzliche Fortbildungsangebote.
Die GEW Hamburg unterstützt Bestrebungen in Flüchtlingsunterkünften Außenstellen von Kitas zu installieren, die mit den ehrenamtlichen Helferinnen kooperieren und den eigentlichen Kitabesuch vorbereiten. Diese Außenstellen müssen materiell und personell auskömmlich ausgestattet werden.
Die BASFI muss endlich ein umfassendes Konzept zur frühkindlichen Bildung von Flüchtlingskindern entwickeln und die Kita-Träger am runden Tisch mit einbeziehen.
Schulen
Jedes Kind, das bereits in einer ZEA war/ist, muss unverzüglich in einer Regelschule beschult werden.
Es bedarf zusätzlicher Ressourcen für die Schulen, die über den Regelbedarf für SchülerInnen hinausgeht. Insbesondere die Grundschulen, Stadtteilschulen und Berufsbildenden Schulen müssen u.a. durch SchulsozialarbeiterInnen und psychsoziale BetreuerInnen bei ihrer Integrationsleistung unterstützt werden. Dabei müssen an allen Stadtteilschulen sowie den Gymnasien Internationale Vorbereitungsklassen eingerichtet werden, um die Belastungen gleichmäßiger zu verteilen. Das Studienkolleg muss ausgebaut werden. Wir wissen alle, dass diese Schulen durch die Umsetzung der Inklusion über die normale Leistungsgrenze belastet sind. Die zusätzliche Aufgabe der Integration von Flüchtlingskindern darf im Sinne Aller nicht dazu führen, dass die die Schulen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können.
Zu der professionellen Beschulung junger Flüchtlinge gehört es auch, ausreichend und mehr Ressourcen zur Entwicklung eigenständiger didaktischer Konzepte zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus fordert die GEW die flächendeckende Betreuung der jungen ZuwanderInnen nach dem Mentoren-Prinzip, so dass wenige KollegInnen die SchülerInnen betreuen und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Lehrenden und den SchülerInnen entsteht.
Die GEW fordert, bei der Einrichtung neuer Klassen für jugendliche ZuwanderInnen heterogene Lerngruppen (Jugendliche verschiedener Heimatsprachen) zu bilden, um den Erwerb der deutschen Sprache als Schlüsselkompetenz zur Integration zu beschleunigen.
Hochschulen
Die GEW fordert, das Studienplatzangebot nachfragegerecht auszubauen, ein Angebot an gebührenfreien Deutschkursen und Lehr- und Beratungsangebote für Geflüchtete einzurichten sowie, flächendeckende Fortbildungsangebote für Lehrende schaffen, die auf professionellen Umgang mit heterogenen, interkulturellen Gruppen vorbereiten. Nicht zuletzt in der LehrerInnenbildung müssen wissenschaftliche Qualifikationen (z.B. Deutsch als Fremdsprache, DaF, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Friedens-, Konflikt- und Migrationsforschung) gefördert werden, um den realen Bedarf in Gesellschaft und Schulen zu entsprechen.
ZEA
Für die Durchführung von Deutschkursen müssen diesen Einrichtungen deutlich mehr finanzielle Mittel – z. B. Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche - und Materialien erhalten. Die hier tätigen Ehrenamtlichen brauchen zur Unterstützung ihrer Arbeit Fortbildungsangebote.
Koordinierungsstelle in den Bezirken
Die GEW fordert die Einrichtung von Koordinierungsstellen (AnsprechpartnerInnen) in jedem Bezirk für die ZEA, um die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen, sie zu beraten und deren Tätigkeiten zu koordinieren.
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