Do, 14.09.2017 | 17.00 – 19.30 Uhr | Rathauspassage (direkt unter Rathausmarkt)
Bildung und Beschäftigung sind neben Sprache, Wohnen und Kultur die zentralen Bereiche, um Teilhabe und Zugehörigkeit zu ermöglichen. „Die Stadt als Ort der Teilhabe – auch und vor allem für Zuwanderer. Die Stadt muss ein Ort der Teil-habe sein, wo jeder die Chance bekommt, entsprechend seinen individuellen Voraussetzungen ein gelingendes Leben zu entwickeln. Entscheidend dafür sind die Teilhabemöglichkeit und -fähigkeit der Stadt(teil)bewohner an dem Bildungssystem und der Sprachkultur, dem Wohnungsmarkt, dem Arbeitsmarkt und an dem politischen Gemeinwesen… Städte entstanden und erhalten sich durch Zuwanderung. Städte müssen offen sein für Fremde, für neue Ideen und für neue Entwicklungen. Urbanität lebt von Vielfalt, sei es in sozialer oder technischer Hinsicht. Durch ihre Vielfalt werden Städte zu Orten der Innovation, zu Hoffnungsräumen und Möglichkeitsräumen.“ (Dieter Läpple, Hamburger Städtebauseminar, Die Stadt in Bewegung – Entwürfe für das Ankommen, Zusammenrücken und die Gestaltung des Zusammenlebens, Vortrag 03. Februar 2016, Hamburg)
Das Recht auf Arbeit ist in verschiedenen Erklärungen verankert, in der sog. UN-Menschenrechtscharta und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allerdings nur ein Recht auf freie Berufswahl. Reichen diese Erklärungen aus, in der gesellschaftlichen Praxis eine hinreichende Sicherheit für bedarfsgerechte Arbeit zu geben? Was wissen wir über die Bedarfe Geflüchteter, welche Angebote sehen die staatlichen Programme vor? Was funktioniert? Worin bestehen Barrieren im Prozess der Gewährleistung des Rechts auf Arbeit in Hamburg?
Darüber wollen wir informieren und mit Ihnen diskutieren.
Wir starten mit einem kurzen Informationsbeitrag zum Recht auf Arbeit und Beiträgen von
• Franziska Voges (Passage GmbH), zu Programmangeboten in Hamburg
• Peter Bakker (Fit gGmbH), zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Geflüchteter und lokaler BewohnerInnen
• Julia v. Weymarn (LeetHub St.Pauli e. V.), mit der Vorstellung eines Beispiels für Existenzgründung
In einer Gesprächsrunde mit den Vorgenannten sowie mit Publikumsbeteiligung wollen wir diskutieren mit
• Birte Steller, Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zuwanderern, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
• Emilija Mitrovic, ver.di, Landesmigrationsausschuss (angefragt)
• Mohammed Ghunaim (Journalist aus Syrien) über seine Erfahrungen mit der Existenzgründung und dem Hemmnis „Wohnortauflage“
• Amer Sapa (Geflüchteter aus Syrien) über die Probleme bei der beruflichen Existenzgründung, zum Stand der Umsetzung und notwendiger weiterer Schritte. Wie können bestehende Lücken zur Gewährleistung des Rechts auf Arbeit geschlossen und Barrieren in Hamburg beseitigt werden? Was sind die Gelingensbedingungen für weitere Verbesserungen?
Info zum Veranstalter:
Das Bündnis „Stadt des Ankommens“ hat sich im Herbst 2015 gebildet. Es setzt sich zusammen aus Akteurinnen aus Willkommens- und Stadtteilinitiativen, Kirche, Wissenschaft und Gewerkschaften. Das Bündnis befasst sich mit Fragen der Gestaltung des Zusammenlebens in der Hamburg, mit politischen und administrativen Rahmenbedingungen ebenso wie Initiativen und Projekten, die sich dafür einsetzen, neu ankommenden Personen in Hamburg ein würdevolles Ankommen und Bleiben zu ermöglichen. Eine existenzielle Grundlage für das Ankommen in einer Gesellschaft sind soziale Rechte. Als Stadtstaat hat die Freie und Hansestadt durchaus Spielräume zur Gestaltung und Umsetzung sozialer Grundrechte, wie sie in internationalen Konventionen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der EU Grundrechtecharta oder dem UN Sozialpakt formuliert sind. Im deutschen Föderalsystem obliegen Hamburg z. B. wesentliche Kompetenzen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Grundsicherung oder Wohnen.
Rückfragen bitte an: Gottfried-Eich@t-online.de, 0178 356 62 44
Anhang | Größe |
---|---|
![]() | 6.89 KB |