Der DGB Hamburg kritisiert den angekündigten Sparkurs im Bereich Personalkosten im heute vorgestellten Haushaltsentwurf des Senats für 2023/2024. Zwar sollen Personalkostendefizite der letzten Jahre einmalig ausgeglichen werden, gleichzeitig kündigte der Senat eine „Personalkostenbremse“ für die Zukunft an. Zusätzlich kritisiert der DGB Hamburg die angestrebten globalen Minderkosten von 3 Prozent, da die Entscheidungskriterien intransparent sind und die Kürzungen somit zu Lasten gesellschaftlich sinnvoller Projekte gehen können.
„Wenn bei den Personalkosten gespart wird, führt das schnell zu Überlastung, schlechten Arbeitsbedingungen und Unzufriedenheit bei den vorhandenen Beschäftigten. Bereits jetzt arbeiten die Kolleg*innen vielfach an der Belastungsgrenze. Wie passt das zu einer Stadt, die erst vor wenigen Wochen ein Bündnis für Gute Arbeit gegründet hat?“, sagte die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla.
„Wir hören aus unseren Mitgliedsgewerkschaften“, so die DGB-Vorsitzende weiter, „dass die Kolleg*innen erwarten, dass die finanzielle Mehrbelastung durch die hohe Inflation und die steigenden Lebenserhaltungskosten in den kommenden Tarifverhandlungen mitberücksichtigt werden. Der Tarifvertrag der Länder, nach dem die FHH ihre Beschäftigten bezahlt, ist 2023 wieder dran. Wenn wir jetzt lesen, dass der Senat mit Tarifabschlüssen von 1,5 Prozent rechnet, bedeutet das de facto einen Reallohnverlust für die städtischen Beschäftigten. Wertschätzung und Gute Arbeit sehen anders aus!“
Eine Möglichkeit, weitere Steuereinnahmen für dringend notwendige Innovationen und Entlastungsmaßnahmen für Haushalte, die durch die Preisanstiege überproportional belastet sind, zu generieren, ist die Übergewinnsteuer. Der DGB fordert deswegen, dass sich Hamburg in der Bundesratssitzung am Freitag für eine Übergewinnsteuer einsetzt. Die Übergewinnsteuer ist ein Mittel um Unternehmen, die durch die Krise übermäßige Gewinne gemacht haben, an den Kosten der Krise zu beteiligen. „Anstatt die finanziellen Folgen der Krisen der letzten Jahre auf dem Rücken der städtischen Beschäftigten und Zuwendungsempfänger*innen auszutragen, werden durch eine Übergewinnsteuer diejenigen zur Kasse gebeten, die von der Krise profitiert haben. Das stärkt die gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit und trägt dazu bei, die soziale Spaltung im Land zu verringern.“, so Chawla.
Positiv zu bewerten sind die zusätzlichen Ausgaben im Bereich Klimaschutz und Ausbau der öffentlichen Mobilität. Damit setzt der Senat wichtige Signale im Kontext des Klimawandels und der gesamtgesellschaftlichen, ökologischen Transformation.