Anlässlich der Beratung des Entwurfes eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022 in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft am Donnerstag, sieht der DGB Hamburg noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Gesetzesentwurf. Der DGB Hamburg unterstützt daher die geplante Überweisung an den Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“.
Als besonders kritisch bewertet der DGB Hamburg, dass die im bisherige Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen nur das Minimum dessen darstellen, was Hamburg sowieso tun muss, um eine ansatzweise verfassungskonforme Besoldung seiner Beamt*innen zu gewährleisten. So plant Hamburg die angekündigte Angleichungszulage, mit der die Verfassungskonformität der Besoldung erreicht werden soll, schon 2023 von 33 auf 20 Prozent zu senken und 2026 komplett wieder abzuschaffen.
„Der Fachkräftemangel ist mit Nachdruck im öffentlichen Dienst angekommen. Das gilt auch für Hamburg. Bundesländer wie Schleswig-Holstein ergreifen bereits Maßnahmen, um auch weiterhin für junge, qualifizierte Menschen als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Schleswig-Holstein zum Beispiel hat 2021/22 die Besoldung strukturell um 1 Prozent sowie die Anwärter*innenbezüge erhöht. In Berlin und Brandenburg wurden zeitweise die Besoldungen sogar stärker erhöht als es das Tarifergebnis vorsah. Da muss doch mindestens gesichert sein, dass Tarifergebnisse in Hamburg perspektivisch auch für die Beamt*innen gelten. Klar ist, dass aktuell harte Zeiten anstehen, aber wir warnen weiterhin dringend davor, bei den Beschäftigten zu sparen. Es braucht deutliche Signale und ein antizyklisches Handeln!“ kritisierte die Vorsitzende des DGB Hamburg Tanja Chawla.
Der DGB Hamburg kritisiert darüber hinaus, dass die Angleichungszulage lediglich den aktiven Beamt*innen zugutekommt und die Versorgungsempfänger*innen nicht mitbedacht werden.
Tanja Chawla: „Angesichts einer hohen Inflation und Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in anderen Bundesländern, muss sich die Bürgerschaft nun entscheiden. Folgt sie der bisherigen Linie des Senates, nur das unbedingt notwendige zu tun, um eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Besoldung zu verhindern? Oder aber setzt sie selbst ein politisches Zeichen für einen attraktiven öffentlichen Dienst in Hamburg.“
Chawla erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der frühere Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz den Gewerkschaften 2011 für die Dauer seiner Amtszeit die 1:1-Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung garantiert hatte. Damit war ein klares Signal der Verlässlichkeit verbunden.