Dass die Hamburger Verwaltung nach der Debatte um die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz nun auch die Merkblätter zur „Verfassungstreue“ verschärft, kommt wenig überraschend. Im Gegenteil: Es ist die logische Konsequenz einer politischen Entwicklung, die seit einiger Zeit klar erkennbar ist. Statt auf rechtsstaatliche Klarheit und Vertrauen zu setzen, wird Schritt für Schritt eine Praxis etabliert, die Bewerber*innen im öffentlichen Dienst unter einen Generalverdacht stellt. Die neuen Merkblätter sind dabei kein Nebenaspekt, sondern ein weiterer Baustein in Richtung einer sicherheitspolitischen Verschärfung, die an überwunden geglaubte Zeiten erinnert.
Generalverdacht statt Einzelfallprüfung
Natürlich gilt: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, muss zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Das ist rechtlich unstrittig und politisch selbstverständlich, verankert etwa in § 7 BeamtStG und § 3 TV-L. Ebenso ist es legitim, dass der öffentliche Arbeitgeber im Einstellungsverfahren prüft, ob Zweifel an dieser Verfassungstreue bestehen. Was jedoch neu ist: Diese Selbstverständlichkeit wird in eine pauschale Loyalitätserklärung übersetzt. Bewerber*innen sollen aktiv versichern, keiner Organisation anzugehören, deren Ziele gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, insbesondere keiner Organisation, die im Verfassungsschutzbericht auftaucht. Das klingt zunächst harmlos. Tatsächlich bedeutet es aber eine grundlegende Verschiebung: Nicht mehr der Staat prüft bei konkreten Anhaltspunkten, sondern alle Bewerber*innen müssen vorsorglich ihre „Unverdächtigkeit“ erklären. Das ist nichts anderes als ein Generalverdacht, nur in Formularform. Wer sich erinnert, erkennt darin die Logik des Radikalenbeschlusses der 1970er Jahre: Misstrauen als Ausgangspunkt staatlichen Handelns.
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Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz 5-6/2026, S. 22 f.
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