Am Mittwoch, den 10 Juni präsentierte der Senat der Öffentlichkeit den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes und legte ihn zur Beteiligung dem DGB und seinen Mitgliedgewerkschaften vor.
Irritierend und aus Sicht der GEW zutiefst empörend ist dabei, dass Inhalte des Entwurfs bereits im Vorfeld bekannt wurden. So kam ein Bericht im Hamburger Abendblatt vom 8. Juni 2026 dem offiziellen Beteiligungsverfahren zuvor und enthielt sowohl Inhalte des Entwurfs als auch die Position des Senats als auch eine Stellungnahme der im dbb organisierten Gewerkschaft DPolG dazu. Die GEW fragt: Wie kann es sein, dass Inhalte eines noch nicht öffentlichen Gesetzesentwurfes vor der rechtlich vorgesehenen Beteiligung der Gewerkschaften exklusiv dem Abendblatt vorliegen? Wie kann es sein, dass eine inhaltliche Stellungnahme einer Einzelgewerkschaft zum Gesetzentwurf ebenfalls schon vor dem Beteiligungsverfahren vorliegt? Dieser Vorfall bedarf dringend der Aufklärung, zumal der Abendblatt-Artikel nach Einschätzung der GEW Inhalte und Bewertungen aus einem Gespräch zwischen Gewerkschaftsvertreter*innen und dem Personalamt aufgreift, das ausdrücklich als inoffiziell und vertraulich eingestuft worden war. Aus Sicht der GEW wurde damit die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Gewerkschaften entwertet und das notwendige Vertrauen zwischen den Beteiligten beschädigt.
Vor dem Hintergrund eines zunehmend erkennbaren Misstrauens des Senats gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – das sich aktuell insbesondere in den Plänen zur Verschärfung des Disziplinarrechts und zur Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz zeigt – wiegt dieses Geschehen besonders schwer. Die GEW sieht darin ein weiteres Signal dafür, dass der Dialog mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten an Bedeutung verliert, wenn vertrauliche Informationen der Presse zu entnehmen sind und dort ausführlich vor allem die Position des Senats vorab platziert werden können. Klar, dass man so die Meinungshoheit in der Öffentlichkeit erringt.
Die beamtenrechtliche Beteiligung ist keine Formalie, sondern ein zentrales demokratisches Beteiligungsrecht der Gewerkschaften über ihre Spitzenverbände. Gerade weil Beamt*innen ihre Interessen nicht mit dem Mittel des Streiks durchsetzen dürfen, kommt der Beteiligung der Gewerkschaften bei Gesetzgebungsvorhaben, die ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen betreffen, besondere Bedeutung zu.
Wer die gesetzlich garantierte Beteiligung der Gewerkschaften entwertet, beschädigt nicht nur das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn, sondern schwächt demokratische Beteiligungsrechte insgesamt.
Die GEW fordert den Senat auf, die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte der Gewerkschaften zu respektieren und die anstehenden Beratungen transparent, ernsthaft und ergebnisoffen zu führen. Demokratie lebt von Beteiligung – nicht von ihrer bloßen Inszenierung. Hier gilt es, Vertrauen zurückzugewinnen.
--

