Wieder einmal will der Senat Hamburg mit Olympischen Spielen beglücken, allein für die Werbung im Vorfeld verfeuert er 1,3 Millionen Euro. Am 31. Mai stimmen Hamburger*innen in einem Referendum darüber ab, ob ihre Stadt sich als Austragungsort der Spiele bewerben wird.
Beschluss des Landesvorstands
In einem einstimmigen Beschluss lehnt der Landesvorstand der GEW Hamburg die Bewerbung ab. Der Landesvorstand der GEW Hamburg hat am 20. Januar 2026 einstimmig beschlossen: Die GEW Hamburg positioniert sich auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstands kritisch bis ablehnend gegenüber einer Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg für die Austragung Olympischer Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Sie fordert Senat und Bürgerschaft auf, von einer Bewerbung abzusehen und stattdessen die verfügbaren finanziellen und politischen Ressourcen konsequent in Bildung, soziale Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung zu investieren.
Begründung
- Historischer Hintergrund und bundesweiter Kontext
Die GEW Hamburg hat sich bereits im Jahr 2015 kritisch bis ablehnend zu einer möglichen Olympiabewerbung der Stadt Hamburg positioniert. Diese Haltung wurde damals durch den Volksentscheid bestätigt, bei dem sich eine Mehrheit der Hamburger Bevölkerung gegen eine Bewerbung aussprach. Die zentralen Argumente, insbesondere die finanziellen Risiken, die sozialen Folgen und die fehlende Nachhaltigkeit haben seither nichts an Aktualität verloren. Auch auf bundesweiter Ebene wird eine Olympiabewerbung zunehmend kritisch bewertet. So hat sich unter anderem die GEW Berlin in einer aktuellen Stellungnahme deutlich gegen eine Bewerbung Berlins für Olympische Spiele ausgesprochen. Die dort vorgebrachten Argumente zu Kostenrisiken, sozialen Verdrängungseffekten und demokratischen Defiziten des IOC sind in hohem Maße auf Hamburg übertragbar. Vor diesem Hintergrund sieht sich die GEW Hamburg in der Kontinuität ihrer bisherigen Beschlusslage und bekräftigt ihre ablehnende Haltung gegenüber einer erneuten Olympiabewerbung. […]
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz 3-4/2026, S. 32 f.
--

