Ab Januar sollen in Hamburg alle Bewerber*innen vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst überprüft werden. Das Ziel: »Verfassungsfeinde« sollen vom Staatsdienst ferngehalten werden. Das zentrale Instrument in Hamburg und anderen Ländern ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Dieses Instrument ist keineswegs neu. Bekanntheit erreichte die Regelanfrage vor allem im Kontext des Radikalenbeschlusses in den 1970er Jahren. Wie die Regelanfrage damals eingesetzt wurde und welche Folgen sie hatte, wird im Folgenden näher beleuchtet.
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Alexandra Jaeger ist Historikerin und hat über die Umsetzung des Radikalenbeschlusses in Hamburg promoviert.
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz 12/2025, S. 14 ff.
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Foto: Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung

