Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Wiedereinführung der Regelanfrage bekräftigt der DGB seine Kritik an dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
„Der hamburgische Senat hat bereits in den letzten Jahren mit der Verschärfung des Disziplinarrechtes für die Beamtinnen und Beamten, mit der Wiedereinführung der Regelanfrage im Bereich der Polizei und mit einer Selbsterklärung bei der Einstellung weitgehende Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst ergriffen. Somit ist unser öffentlicher Dienst gegen Verfassungsfeinde alles andere als wehrlos“, gibt Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg zu bedenken. „Der Gesetzesentwurf schießt über das Ziel hinaus. Jetzt die Regelanfrage für alle Statusgruppen und alle Bereiche des öffentlichen Dienstes wieder einzuführen, geht uns erkennbar zu weit und wird vom DGB als unverhältnismäßig abgelehnt. Es besteht die Gefahr, dass geeignete und gesellschaftlich engagierte junge Menschen durch den Eindruck eines Generalverdachtes abgeschreckt werden.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass routinemäßig vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Regelung gilt für nahezu alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Status und ihren Aufgaben. Die umfassende Einbindung der Tarifbeschäftigten ist bisher im Vergleich mit anderen Ländern ohne Beispiel und wirft rechtliche Fragen auf. Auch die Kriterien und Maßstäbe für die Verfassungstreue eröffnen einen weiten Raum für Interpretationen. Dies erhöht die Gefahr junge Menschen abzuschrecken, die sich beispielsweise für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus engagieren.
„Der DGB vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Positionen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen“ erklärt Tanja Chawla. „Als Interessenvertretung der Beschäftigten haben der DGB und seine Gewerkschaften deshalb dem Senat in mehreren Gesprächen vorgeschlagen gemeinsam ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um die Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde zu stärken. Dabei sollten Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie des Bildungsurlaubs ebenso eine Rolle spielen wie die Gewährleistung demokratischer Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten für junge Menschen. Der Senat hat diese Initiative der Gewerkschaften bisher leider nicht aufgegriffen“.

