Zur Bürgerschaftswahl am 2. März hat die GEW Hamburg neben ihren Leitlinien auch Wahlprüfsteine entwickelt. Darin werden acht zentrale Fragen an die politischen Parteien gestellt und beantwortet. Wir haben darüber hinaus eine Vielzahl an Veranstaltungen, teilweise mit Bündnispartner*innen, vorbereitet.
Die Wahlprüfsteine dienen nicht nur als Orientierungshilfe für Wähler*innen, sondern auch als Grundlage für Diskussionen bei unseren Veranstaltungen zur Bürgerschaftswahl. Wir greifen sie gezielt auf, um mit den Parteien über ihre Positionen zu den wichtigen Themen Bildung, Erziehung und Wissenschaft ins Gespräch zu kommen.
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Unsere Fragen an die Parteien:
Frage 1: Werden sie sich dafür einsetzen, dass eine Reform der Lehrerarbeitszeitverordnung stattfindet und dass eine Dienstzeitregelung für jede Sozialpädagog*in, jede Erzieher*in, jede Therapeut*in erstellt und umgesetzt wird, in der der tatsächliche Arbeitsbedarf der jeweiligen Profession abgebildet ist?
SPD: Die Lehrerarbeitszeitverordnung ist grundsätzlich ein gutes Instrument, um Arbeitszeit gerecht zu verteilen. Die Lehrerarbeitszeitverordnung unterscheidet zwischen unterrichtsbezogenen, funktionsbezogenen und allgemeinen Aufgaben. Damit ist sie deutlich konkreter als das so genannte Deputatsmodell, das in anderen Bundesländern Anwendung findet und das lediglich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche festlegt. Die Lehrerarbeitszeitverordnung mit ihren pauschalierten Zeitansätzen, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist. Große Teile der Arbeitszeit werden von den Lehrkräften weitgehend frei gestaltet.
Einer zielgerichteten und begründeten Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeitverordnung stehen wir offen gegenüber. Die im Lehrerarbeitszeitmodell angelegten Parameter sollten den Arbeitsalltag der Lehrkräfte zutreffend abbilden. Ob bspw. Aufgaben hinzugekommen oder weggefallen sind, die noch keine Berücksichtigung finden, kann Gegenstand einer Überprüfung sein.
Es gibt seit 2018 eine Dienstzeitregelung für das Pädagogisch Therapeutische Personal (DZR für PTF). Die DZR beschreibt die arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Rahmung sowie die Zeiteinteilungen und geht nicht auf die Inhalte der Arbeit ein. Dafür ist das Mittel der berufsspezifischen Stellenbeschreibungen vorgesehen. Der Einsatz des jeweiligen Personals an Schule ist abhängig vom Bedarf der Schüler:innen und obliegt der Schulleitung, die die Vorgaben der DZR einzuhalten hat. Es wird keine Dienstzeitregelung getrennt nach Berufsgruppen angestrebt.
CDU: Wir werden eine wissenschaftliche Auswertung des Zeitaufwandes für alle zu bewältigenden Aufgaben von Lehrkräften beauftragen:
• darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der vorliegenden Evaluationen aus 2005 und 2008 das Lehrerarbeitszeitmodell (LAZM) umfassend reformieren.
• auf Basis der wissenschaftlichen Auswertung Lehrkräfte und Schulleitungen von administrativen Tätigkeiten entlasten. Zudem sollen Lehrkräfte bei der sozialpsychologischen und gesundheitlichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch den Einsatz von Personal der Pflege, Schulpsychologie, Therapie und Sozialpädagogik entlastet werden.
• Wir werden bei den Schulen noch einmal gezielt für die Möglichkeit und Vorteile der Einstellung einer Verwaltungsleitung werben.
• Wir werden zur Entlastung von Lehrkräften einen Pool mobiler Vertretungslehrkräfte einrichten.
• Die Beratungs- und Unterstützungskompetenzen der Schulaufsichten stärken, sodass sie bei Bedarf der Schulen steuernd eingreifen können, um eine verlässliche Personalversorgung sicherzustellen.
• Lehrkräfte sollen zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung an den Schulen einen Platz zum Arbeiten erhalten. Wir wollen individuell und ausreichend Arbeitsplätze für Lehrkräfte in den Schulen zur Verfügung stellen und so die Schule noch mehr zu einem attraktiven Arbeitsplatz machen
• Wir werden den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten an den staatlichen Schulen in den Blick nehmen und substanziell verbessern.
Die Grünen: Ja, wir möchten uns in der nächsten Legislaturperiode für eine Reformierung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte einsetzen und diese bedarfsorientiert weiterentwickeln. Eine Erfassung und transparente Abbildung der tatsächlichen Arbeitszeiten von Lehrkräften ist ein gutes Mittel, um Überlastung zu reduzieren und die Attraktivität des Berufs zu stärken. Darüber hinaus ist es unser Ziel, verbindliche Dienstzeitregelungen für Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und Therapeut*innen zu schaffen. Diese sollen den spezifischen Anforderungen ihrer Berufe gerecht werden und den tatsächlichen Arbeitsaufwand abbilden. Wir brauchen insgesamt eine ganzheitliche Personal- und Arbeitszeitplanung, die alle pädagogischen Professionen einbezieht und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich leistet.
Die Linke: JA und auch: Einführung einer Erfassung der geleisteten Arbeitszeit.
FDP: Das Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell soll einen möglichst flexiblen Einsatz der Lehrkräfte und eine individuelle Bemessung der höchst unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Lehrkräfte abbilden. Allerdings berücksichtigen die Zeiten, die Lehrkräften für ihre Tätigkeiten angerechnet werden, keine der Herausforderungen, die in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund getreten sind: Sprachbildung, Integration, Inklusion, Umgang mit Heterogenität/Differenzierung und Koordination mit Sonderpädagogen sind nur einige der neu hinzugekommenen Aufgaben, die Lehrkräfte bewältigen müssen, ohne dass sich die Berechnung ihrer Arbeitszeit verändert hätte. Im Ergebnis kommen alle diese Felder sowie die Bewältigung der Regelaufgaben zu kurz, was zu nachlassender Unterrichtsqualität und einer Überlastung der Lehrkräfte führt. Dies spiegelt sich unter anderem in hohen Ausfallzeiten und steigenden Krankheitsquoten wider. Wir werden das Lehrerarbeitszeitmodell daher reformieren und die Berechnung der Lehrerarbeitszeit an die Herausforderungen der heutigen Zeit anpassen. Konkret wollen wir in den kommenden 10 Jahren pro Jahr eine Erhöhung der WAZ-Faktoren um 1% pro Jahr erreichen.
Die Dienstzeit des PTF muss in einer Weise geplant werden, die die spezifisch unterschiedlichen Bedarfe und Aufgabenbeschreibungen einbezieht. Wo diese nicht transparent und nachvollziehbar vorliegen, müssen die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden.
Frage 2: Werden Sie eine dringend notwendige, weisungsbefugte Fachaufsicht einsetzen, die den systemischen und professionsgebundenen Einsatz jeder Profession des Pädagogischen und Therapeutischen Fachpersonals überwacht und steuert?
Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht?
SPD: Nein, eine weisungsbefugte Fachaufsicht für einzelne Berufsgruppen soll nicht eingeführt werden, denn die Fachaufsichten aller Berufsgruppen des an den Hamburger allgemeinbildenden tätigen pädagogischen Personals sind schulformspezifisch organisiert. Damit wird ein systemischer und interprofessioneller Ansatz verfolgt, der die koordinierte Zusammenarbeit der pädagogischen und therapeutischen Professionen in den Fokus rückt. Ziel ist es, die Wirksamkeit des Gesamtsystems zu stärken und nachhaltig zu fördern.
CDU: Wir werden die Beratungs- und Unterstützungskompetenzen der Schulaufsichten stärken, sodass sie bei Bedarf der Schulen steuernd eingreifen können, um eine verlässliche Personalversorgung sicherzustellen. Zur Entlastung von Lehrkräften werden wir zudem einen Pool mobiler Vertretungslehrkräfte einrichten.
Die GRÜNEN: Ja. Wir, Grüne Hamburg, setzen uns für eine verbesserte Zusammenarbeit und den effektiven Einsatz von multiprofessionellen Teams an Hamburgs Schulen ein. Damit diese Teams vernünftig und fair zusammenarbeiten können, müssen die bestehenden Rahmenbedingungen weiter ausgebaut und optimiert werden. Eine weisungsbefugte Fachaufsicht für pädagogisches und therapeutisches Fachpersonal (PTF) kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Eine solche Fachstelle kann die Beratung von Schulen stärken und rechtliche Sicherheit schaffen. Sie würde wesentlich dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und professionsgerechte Arbeit sicherzustellen und den besten Einsatz von PTF im Sinne des Kindeswohls an Schulen zu ermöglichen. Unsere geplante „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ kann dabei eine Plattform bieten, um gemeinsam mit Kita-Trägern, Elternvertretungen, pädagogischen Fachkräften und Gewerkschaften die Fachstelle zu konzipieren und weiterzuentwickeln.
Die Linke: JA. Parlamentarisch können wir uns mit (ggf. erster Schritt) Anfragen und (ggf. zweiter Schritt) Anträgen dieser Angelegenheit annehmen.
FDP: Ja. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sowohl den Professionen der Fachkräfte als auch den spezifischen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Frage 3: Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Demokratieförderung an Schulen systematisch angegangen und mit Ressourcen ausgestattet wird und dass der politischen Bildung auch in der dualen Ausbildung ein hoher Stellenwert verschafft wird und diese curricular fächerübergreifend verankert wird?
SPD: Die erste Leitperspektive der Hamburger Bildungsplänen trägt den Titel „Werte für ein gelingendes Zusammenleben in einer solidarischen, vielfältigen Gesellschaft.“ Demokratiebildung ist damit eine Querschnittsaufgabe in Schule. In der den Bildungsempfehlungen heißt es dazu bspw.: „Angesichts antidemokratischer Tendenzen, zunehmender Diversifizierung unterschiedlicher Kulturen und Milieus sowie starker Fliehkräfte und Radikalisierungen in der Gesellschaft ist die Erziehung zu einem gelingenden Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft auf der Grundlage von Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, der Gleichberechtigung der Geschlechter, dem friedlichen Zusammenleben der Kulturen, Religionen und Weltanschauungen und dem Schutz der natürlichen Umwelt deshalb eine wichtige Aufgabe der Schule.“
Demokratiebildung ist fester Bestandteil des Unterrichts und darüber hinaus. Demokratie wird an Hamburgs Schulen gelebt – als Schulsprecher*innen in Schülerräten oder Schulparlamenten lernen Schüler*innen demokratische Strukturen und Entscheidungsfindung kennen. Im Sinne der Partizipation werden sie einbezogen in Fragen, die ihr tägliches Leben betreffen und erleben Selbstwirksamkeit. Mit unserm Antrag zum Haushalt stellen wir Mittel bereit für das Programm „Werkstatt Demokratie lernen – Partizipation gemeinsam gestalten“, um die Themen Partizipation und Demokratie im Unterricht und darüber hinaus weiter zu stärken.
CDU: Der Demokratiebildung an Schulen kommt aus unserer Sicht eine zentrale Funktion zu. Wir werden den Vorbereitungsdienst evaluieren und alle fünf Jahre eine zentrale Evaluation des Vorbereitungsdienstes durchführen lassen. Hierbei wollen wir auch die politische Bildung in den Blick nehmen. Gleiches gilt für die Evaluation der Bildungspläne, welche auch eine Möglichkeit zur Bestandsaufnahme bildetet und Verbesserungen in der politischen Bildung nach sich ziehen kann. So, dass dies die zwei Stellschrauben sind, die wir uns zunächst anschauen wollen. Dennoch müssen wir beachten, dass mit der Einführung des Pflichtfachs Informatik bereits ein weiteres Fach auf die Schulen neu hinzukommt. Und unsere Schülerinnen und Schüler bereits jetzt, über volle Stundentafeln berichten.
Wichtig für uns ist, dass Unterricht an unseren Schulen stattfindet. Dies gilt somit auch für politische Bildung. Wir werden durch vielfältige Maßnahmen die Qualität in unseren Schulen verbessern. So muss z.B. der Unterricht zuverlässig stattfinden. Bisher finden lediglich um die 80 Prozent des Unterrichts planmäßig statt. Verursacht Frust und Stress unter den Schülerinnen und Schülern, die Unterrichtsinhalte gehen nicht voran. Die Vermeidung von Unterrichtsausfall ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler elementar.
Die Grünen: Wir wollen die Demokratie mit unseren Schulen strukturell stärken, durch u.a. Demokratiebildung an unseren Schulen - und das bereits ab der Grundschule. Die Demokratiebildung, durch etwa politische Bildung und die Vermittlung unserer im Grundgesetz verankerten Werte, sowie der Umgang mit Medien hat einen besonderen Stellenwert. Projekte zur politischen Bildung, wie etwa in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Landesparlament, den Bezirksversammlungen und anderen Organisationen wollen wir weiter unterstützen, ausbauen und regelhaft an Schulen etablieren — auch an Grundschulen, etwa im Rahmen von Projektwochen oder Aktionen. Demokratiebildung ist eine schulische Querschnittsaufgabe, jedoch fällt dem Fach PGW beziehungsweise Gesellschaft eine zentrale Rolle zu. Wir möchten im Rahmen der Evaluation der Bildungspläne prüfen, wie wir das Fach vor allem in der Studienstufe weiter stärken können, sodass auch gesellschaftlich aktuelle Themen mehr Raum erhalten.
Zur Demokratiebildung gehört auch internationaler Austausch. Wir wollen die Förderung von Austauschprogrammen beibehalten, um diese nicht nur vor einem akademischen Hintergrund zu ermöglichen. Wir werden außerdem die Informationsangebote für internationale Austauschprogramme stärker bündeln, um den Zugang zu diesen Programmen zu erleichtern und ihre Wahrnehmung zu stärken. In dieser Legislaturperiode haben wir bereits ein Pilotprojekt für Internationale Koordinator*innen an Schulen mit Sozialindex 1 und 2 aufgesetzt. Dieses Projekt wollen wir evaluieren und verstetigen. Hamburgs Schulen sollen die Bedeutung der EU und ihrer Errungenschaften vermitteln und ein lebendiges, zukunftsorientiertes Europa in den Fokus rücken. Globales Lernen und eine europäische Perspektive sollen sowohl im schulischen als auch außerschulischen Kontext gefördert werden, um ein global verantwortungsbewusstes Handeln zu vermitteln. Wir unterstützen die Teilnahme von Schulen am Erasmus+-Programm und möchten den internationalen Austausch intensivieren, insbesondere durch die finanzielle Förderung von Schüler*innen aus sozioökonomisch weniger privilegiertem Umfeld.
Die Linke: JA, das ist dringend nötig (Haushaltsantrag 2023/24: eine Stelle für Demokratie am LI).
FDP: Die selbstverantwortete Schule hat – in der Theorie – einen hohen Gestaltungsspielraum bei der Verteilung von F-Zeiten. Aus diesen würden sich Aufgaben, wie in der Frage skizziert, speisen. Real haben die Schulen aber angesichts der äußerst knappen Bemessung im Lehrerarbeitszeitmodell meist wenig Spielraum für solche Tätigkeiten. Dies wollen wir ändern (vgl. Frage 1).
Frage 4: Werden Sie die Träger im Kinder- und Jugendbereich finanziell unterstützen, damit die Tarifabschlüsse des Bundes und der Kommunen im vollen Umfang umgesetzt werden können, ohne, dass dringend benötigte Fachkräfte entlassen bzw. Einrichtungen geschlossen werden müssen?
SPD: Wir halten daran fest, dass Tarife refinanziert werden. Tarifsteigerungen sind immer zuwendungsfähig.
CDU: Die Beschäftigten der Träger im Kinder- und Jugendbereich arbeiten an ihrer Belastungsgrenze. Sie sind unermüdlich im Einsatz für das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen. Wir werden gemeinsam mit den Einrichtungen im Sozialen Arbeitsfeld die Ist-Situation analysieren und darauf aufbauend prüfen, an welchen konkreten Stellschrauben wir drehen müssen. Damit wir spürbare Verbesserungen in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit erreichen können. Wir werden zudem dafür sorgen, dass die Träger von administrativen Aufgaben entlastet werden.
Wir werden die Offene Kinder- und Jugendarbeit finanziell besser ausstatten und für eine langfristig verlässliche Finanzierung, zum Beispiel über eine mehrjährige institutionelle Förderung, sorgen.
Die Grünen: Wir setzen uns klar dafür ein, dass Tarifabschlüsse im Kinder- und Jugendbereich vollständig umgesetzt werden können, ohne dass Fachkräfte entlassen oder Einrichtungen geschlossen werden müssen. Die finanzielle Stärkung der Träger in der Kinder- und Jugendarbeit ist zentral, um bestehende Angebote abzusichern und auf neue Bedarfe zu reagieren.
Das Zuwendungsrecht wollen wir zudem so reformieren, dass Befristungen die Ausnahme sind und Regelfinanzierungen dort greifen, wo Angebote zur Daseinsvorsorge gehören. Dadurch schaffen wir langfristige Perspektiven und bekämpfen prekäre Arbeitsverhältnisse in diesem wichtigen Sektor.
Die Linke: Wir kämpfen aktiv für die Stärkung der Träger im Kinder- und Jugendbereich und fordern eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Träger, die Tarifsteigerungen und die komplexen Bedarfslagen und steigende Preise berücksichtigt. Zudem setzten wir uns grundsätzlich für höhere Löhne im sozialen Sektor ein. Hierzu sind wir regelmäßig im Austausch mit freien Trägern und Verbänden und unterstützen diese durch unsere parlamentarische Arbeit: Anträge in der Bürgerschaft auf Ausfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, Schriftliche Anfragen an Senat und damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit/Sichtbarmachung der Schieflagen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Wenn die LINKE regieren würde, gäbe es im Bereich Kinder- und Jugendarbeit eine gründliche Finanzierungsoffensive in vielen Bereichen.
FDP: Die Finanzierung der Träger im Kinder- und Jugendbereich fließt aus zahlreichen verschiedenen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Quellen. Dieser komplexen Lage wird man kaum gerecht, wenn man – ungeachtet der tatsächlich gebotenen Stellschrauben in den einzelnen Finanzierungsquellen – einfach pauschal weitere Mittel überträgt. Die Lösung muss in der Verhandlung mit den Zuwendenden der einzelnen Finanzierungsquellen gefunden werden.
Frage 5: Werden Sie sich dafür einsetzen, den gesetzlichen festgelegten Fachkräfteschlüssel gemäß § 16a, Abs.1 und 2 (KiBeG) von 1:4 in der Krippe und 1:10 im Elementarbereich als reale Anwesenheit pro Tag, unter Einbezug von Personalausfällen wie Krankheit, Urlaub und Fortbildungen zu berechnen?
SPD: Ja. Die angegebenen Zahlen zum Fachkraftschlüssel werden in Hamburg entsprechend finanziert, was ein großer Erfolg ist! Wie im Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen mit den Kita-Anbietern vereinbart und im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz gesetzlich geregelt wurde, finanziert die Freie und Hansestadt Hamburg im Kita-Gutscheinsystem einen Fachkraftschlüssel von 1:4 im Krippen- und 1:10 im Elementarbereich. Der tatsächliche Fachkraftschlüssel hängt jedoch von der jeweiligen Personalvorhaltequote in der Kita ab. Denn in den finanzierten Personalwochenstunden sind Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit der Fachkräfte enthalten. Genauso sind ja auch Kinder nicht immer anwesend, sodass sich die tatsächliche Fachkraftquote quasi täglich ändert.
Hamburg hat bereits frühzeitig Strategien für die Gewinnung und Qualifizierung von Personal für die Kindertagesbetreuung entwickelt und umgesetzt. Unter anderem wurden die Ausbildungskapazitäten deutlich erhöht und die berufsbegleitenden Formate weiter ausgebaut. Zur Fachkräftesicherung hat Hamburg bereits seit 2013 erhebliche Anstrengungen unternommen, Personen mit anderen Berufsbiografien für das Berufsfeld als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu gewinnen. Aufgrund der Verbesserungen beim Personalschlüssel ist die Zahl der pädagogisch Tätigen in Kitas stärker gestiegen als die Zahl der betreuten Kinder, so dass heute mehr pädagogische Fachkräfte pro Kind zur Verfügung stehen als vor 10 Jahren. In den letzten zehn Jahren wurden 75 Prozent Personal zusätzlich aufgebaut: Die Zahl der in Hamburger Kitas tätigen pädagogischen Fachkräfte (inklusive Leitungen) hat sich laut der Bundesstatistik seit 2010 von 10.880 auf 18.835 im Jahr 2023 erhöht. Aktuell arbeitet die Sozialbehörde gemeinsam mit den Kita-Anbietern an einem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kitas und damit zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsfeldes. Schnellstmöglich soll in einem ersten Schritt für die Praxisanleitung ein festes Zeitkontingent je anzuleitende Person geben. In einem nächsten Schritt sollen heilpädagogische Fachkräfte zusätzliche Verfügungszeiten für ihre umfangreichen Aufgaben erhalten. Damit ist ein erster Schritt auf dem Weg zu Fachkarrieren gegangen und gleichzeitig auch ein erster Schritt zur Refinanzierung mittelbarere pädagogischer Tätigkeiten in Bezug auf diese zwei für die Kitas bedeutsamen Aufgaben.
CDU: Wir werden das Gutschein-System erhalten und stärken, indem wir das derzeitige Vergütungssystem wissenschaftlich evaluieren – dies hat die CDU-Fraktion bereits im März 2024 in einem Bürgerschaftsantrag gefordert (vgl. Drs. 22/14791). Darauf aufbauen werden wir als CDU überfällige Verbesserungen angehen, wie die Berücksichtigung von mittelbarer Pädagogik und Fehlzeiten sowie die automatische Anpassung an Tarifsteigerungen.
Die Grünen: Wir wissen, dass die Situation in den Kitas vielerorts herausfordernd ist und wollen die Rahmenbedingungen für Fachkräfte und Kinder weiter verbessern. Die Umsetzung des Betreuungsschlüssels war ein erster großer und wichtiger Schritt – nun müssen weitere folgen. Doch ohne ausreichend Personal können bessere Betreuungsschlüssel nicht umgesetzt werden. Deshalb wollen wir massiv in die Fachkräfteausbildung investieren, Quereinstiege fördern, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen und Ausbildungsentgelte ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir die vorhandenen Fachkräfte entlasten, indem wir Verwaltungsaufgaben reduzieren und mittelbare pädagogische Arbeit besser abbilden. Unser Ziel ist eine hochwertige Betreuung für alle Kinder und ein gesundes Arbeitsumfeld für die Erzieher*innen. Gemeinsam mit Kita-Trägern, Fachkräften und Gewerkschaften wollen wir deshalb in einer „Allianz für gute Bildung und verlässliche Betreuung“ gemeinsam nachhaltige Lösungen erarbeiten.
Die Linke: JA. Mittelbare Pädagogik muss zwingend in der Berechnung des Betreuungsschlüssels berücksichtigt werden. Durch die jetzige Regelung ist der Betreuungsschlüssel reine Makulatur, steht auf Papier geschrieben, hat aber nichts mit der Realität in den Kitas vor Ort zu tun. Das haben etliche Rückmeldungen von Kitas in den letzten Jahren und besonders auch die öffentliche Anhörung im Familienausschuss am 20.06.24 gezeigt.
FDP: Wir begrüßen die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetz der Bundesregierung und wollen die zur Verfügung stehenden Mittel sowohl zur Förderung der sprachlichen Bildung als auch der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels nutzen. Fortbildungen, Krankheit, Urlaub und mittelbare Pädagogik müssen künftig vollständig im Betreuungsschlüssel abgebildet werden. Angelernte Kräfte dürfen kurzfristig nur noch anteilig und langfristig nicht mehr im Betreuungsschlüssel einbezogen werden. Auf den Unterschied zwischen einem „rechnerischen“ und einem „realen“ Betreuungsschlüssel ist somit zu verzichten. Trägern soll nicht mehr erlaubt werden, zeitlich unbegrenzt und ohne Angabe von Gründen die Zielbetreuungsquote um 10 % zu unterschreiten. Die stetig abfallenden Qualitätsstandards der Ausbildung des Kita-Personals, z.B. durch immer größere Aufweichungen in den Zugangsvoraussetzungen, wollen wir beenden.
Frage 6: Werden sie ihrer Regierungsverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommen, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierende wirksame Maßnahmen sicherzustellen sowie eine Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten an Schulen einzuführen?
SPD: In der Schulbehörde hat das Projekt „Personalgesundheit in der Schulbehörde“ erfolgreich auf den Weg gebracht. Startpunkt war eine Veranstaltung in diesem Jahr, an der über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen, Landesbetrieb, Instituten, Ämtern und Dienststellen gemeinsam zum Thema Personalgesundheit arbeiteten. Im Weiteren wird in Expertengruppen zu den einzelnen Elementen des Gesundheitsmanagements weitergearbeitet. Ziel ist es, eine nachhaltige Strategie zur Förderung der Personalgesundheit in den Schulen und in der Verwaltung weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel Fortbildung, Coaching, (Krisen-)Beratung, Austauschformate und Achtsamkeitstrainings sowie ein systematisches Gesundheitsmanagement.
Gefährdungsbeurteilungen sind laut §5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend an den Schulen durchzuführen, die Verantwortung hierfür liegt im Rahmen der selbstverantworteten Schule bei den Schulleitungen. Durch die Etablierung eines neuen Verfahrens werden die Schulleitungen durch die Behörde für Schule und Berufsbildung und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung dabei noch stärker unterstützt.
CDU: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten an den staatlichen Schulen ist für uns zentral, wir wollen ihn daher substanziell verbessern. Wir wollen individuell und ausreichend Arbeitsplätze für Lehrkräfte in der Schule vorhalten, damit sie entscheiden können, wo Arbeit und Privates zu trennen ist. Lehrkräfte sind zudem von nicht pädagogischen Aufgaben zu entlasten. Weiter werden wir zusätzliche Unterstützungs- und Coachingangebote für Lehrkräfte schaffen.
Die Grünen: Ja, wir sehen uns in der Verantwortung, den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen zu stärken und werden dieser Verpflichtung nachkommen. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentraler Bestandteil, um belastende Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen und gezielt wirksame Maßnahmen umzusetzen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Prävention und die Verbesserung des schulischen Arbeitsumfelds für alle Beschäftigten.
Die Einführung einer transparenten und verbindlichen Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten an Schulen ist für uns ein wichtiger Schritt, um die tatsächliche Arbeitsbelastung zu dokumentieren und zu bewerten. Sie schafft die Grundlage für gerechte und bedarfsorientierte Lösungen. Unser Ziel ist es, durch diese Maßnahmen sowohl die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen als auch die Qualität der Bildungsarbeit nachhaltig zu sichern.
Die Linke: JA, wenn die GEW uns hilft, die Regierung zu übernehmen – oder zumindest als sehr starke Opposition im Parlament und außerhalb den nötigen Druck aufbauen zu können, um die Regierung zum Handeln zu zwingen.
FDP: Unseren konkreten Vorschlag zur Verbesserung der Belastungssituation hinsichtlich des Lehrerarbeitszeitmodells habe ich bereits in Frage 1 dargestellt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss in Schulen gewährleistet sein.
Frage 7: Werden Sie Karriereperspektiven neben der Professur (Lecturer/Researcher mit TenureTrack zum festangestellten Senior Lecturer/Researcher) für Daueraufgaben verankern und die Einhaltung eines Stellenumfangs von Promotionsstellen von 65 % in den ZuL-Vereinbarungen mit den Hochschulen festschreiben?
SPD: Unser Ziel ist es, auch weiterhin prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren und die Attraktivität akademischer Laufbahnen zu erhöhen. Dafür haben wir in Hamburg schon 2011 mit dem Code of Conduct einen Prozess angestoßen, der die Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Personal und Lehrkräfte an Hochschulen verbessern soll. Dieser Kodex zielt darauf ab, faire Beschäftigungsbedingungen, transparente Karrierewege und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. Der Code of Conduct und der damit verbundene Prozess zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten an den Hochschulen haben in den vergangenen Jahren sehr gute Ergebnisse erzielt. Wir unterstützen die erfolgreiche Arbeit der Arbeitsgruppe im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen, um den wissenschaftlichen Mittelbau an den Hamburger Hochschulen zu stärken. Damit setzen wir uns für gute Bedingungen in der Lehre ein.
CDU: Die „Hamburger Erklärung zu Hochschul-Karrierewegen in der Wissenschaft“ und die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes enthalten erste Ansätze zur Verbesserung der Beschäftigungssituation. Die Wirkung scheint sich jedoch im Uni-Alltag noch nicht zu entfalten. Wir werden daher mit den Universitäten und Hochschulen in einen engen Austausch gehen, um in Erfahrung zu bringen, woran es in der Umsetzung der selbstgesteckten Ziele hapert und wo ggf. welche Unterstützung nötig ist. Eine einfache Schaffung von Dauerstellen zu Lasten nachrückender junger Menschen, die an wissenschaftlicher Arbeit interessiert sind, wird es mit der CDU nicht geben. Gerade die Wissenschaft ist aus guten Gründen ein an Leistung orientiertes System.
Die Grünen: Der Erfolg der Wissenschaft hängt von den Menschen ab, die in ihr arbeiten – den Mitarbeiter*innen unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie brauchen und verdienen verlässliche Arbeitsbedingungen. Mit der Hamburger Erklärung von 2023 sind wir hier schon ein enormes Stück vorangekommen. Gemeinsam mit den staatlichen Hamburger Hochschulen haben wir uns das Ziel gesetzt, die akademischen Beschäftigungsbedingungen am Wissenschaftsstandort Hamburg zeitgemäß auszugestalten. Dadurch werden attraktive, teilweise neuartige Karrierewege in der Wissenschaft angeboten und die Qualifizierung herausragender Persönlichkeiten in Forschung und
Lehre modernisiert. Hierfür wollen wir u.a. den Anteil unbefristeter gegenüber befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wissenschaft im gegebenen Rahmen erhöhen und Modelle einzuführen, die persönliche Karrieren in Hamburg attraktiver machen. Darüber hinaus wollen wir zusätzliche unbefristete Stellen mit attraktiven Stellenprofilen neben der Professur schaffen. Wir werden neue Instrumente und Wege erproben, um mit Drittmitteln unbefristete Stellen zu schaffen, etwa über Drittmittel-Pooling. Wir werden auch den Ausbau von Tenure Track an unseren Hochschulen weiter unterstützen. Gute Arbeitsbedingungen müssen bereits in der Promotionsphase gewährleistet sein. Deshalb sieht das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) bereits jetzt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren für Erstverträge in der Promotionsphase vor. Ziel ist es, dass der Anteil von Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nach der Promotion kontinuierlich erhöht wird. Auch studentische Beschäftigte brauchen angemessene Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und verlässliche Vertragslaufzeiten. Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ist ein zentraler Schritt, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu beenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs nachhaltig zu fördern. Wir wollen den Übergang von der Promotion in die Postdoc-Phase verbessern, Postdoc-Stellen perspektivisch unbefristet anbieten und den Anteil unbefristeter Stellen nach der Promotion erhöhen.
Die Linke: JA. Die Linke setzt sich für ein Entfristungsprogramm und planbare Karrierewege an Hochschulen ein. Dies sollte auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen festgeschrieben werden.
Die Promotion ist die zentrale Qualifikation für eine wissenschaftliche Laufbahn und trotzdem wird sie in aller Regel nur mangelhaft finanziell abgesichert. Eine angemessene Mindestvertragslaufzeit muss sowohl der realen durchschnittlichen Promotionsdauer als auch der tatsächlichen Arbeitsbelastung an Hochschulen beschäftigter Doktorand*innen Rechnung tragen und sollte deshalb sechs Jahre umfassen. Darüber hinaus muss den Promovierenden zugesichert werden, dass sie mindestens 2/3 ihrer Arbeitszeit für ihre Dissertation aufwenden dürfen – um der Überlastung durch zusätzliche Aufgaben am Fachgebiet und eine Verzögerung des Promotionsabschlusses entgegenzuwirken.
FDP: Die Weiterentwicklung der Beschäftigungs- und Karrierestrukturen an den Hochschulen ist elementar für eine moderne Hochschule, die den BNE-Zielen gerecht wird. Das betrifft sowohl das wissenschaftlich-akademische Lehrpersonal als auch studentische Beschäftigte und Promovierende. Die ZuL-Vereinbarungen sind der richtige Hebel, um hier einen realistischen Reformweg anzugehen.
Frage 8: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die arbeitnehmerähnlichen Dozent*innen an der VHS ein Ausfallhonorar bei Krankheit erhalten (90% für bis zu 6 Wochen) oder alternativ eine tarifliche Festanstellung (TV L EG 13)? Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht?
SPD: Für Kursleitungen in arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung bei der VHS wird zukünftig der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung übernommen. Das ist ein sehr guter und wichtiger Schritt zur besseren Absicherung der Honorarkräfte. Die Finanzierung wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie durch einen Haushaltsantrag der SPD-Fraktion ermöglicht. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht in Planung.
CDU: Wir werden uns für bessere Arbeitsbedingungen der Dozentinnen und Dozenten an der VHS einsetzen. Dies gilt auch für die Lehrkräfte bei den privaten Trägern. Die Einführung eines Ausfallhonorars wollen wir prüfen. Eine tarifliche Festanstellung nach TV L EG 13 lehnen wir jedoch ab. Da die Qualifikationsniveaus der Dozentinnen und Dozenten bei der VHS hierfür zu unterschiedlich sind.
Die Grünen: Ja. Dozent*innen der VHS übernehmen wichtige Aufgaben für uns als Stadtgesellschaft. Wir setzen uns schon seit langem dafür ein, dass sich ihre Situation als Arbeitnehmer*innen verbessert. Für den Haushalt 2025/2026 ist uns bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen: Um die Kursleitungen in arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung besser abzusichern, wird künftig der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung übernommen. Das ist ein gelungenes Zwischenergebnis! Dass Dozent*innen an der VHS auch bei Krankheit ein Ausfallhonorar erhalten, gehört zu unseren Zielen für die nächste Legislaturperiode. Dafür setzen wir uns als Grüne Hamburg in Verhandlungen ein.
Die Linke: JA. Dieser Schritt ist überfällig.
FDP: Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse bzw. an Scheinselbstständigkeit grenzende Arbeitsverhältnisse halte ich für grundsätzlich fragwürdig und reformbedürftig. Ein Ausfallhonorar wäre hier nur eine Krücke, die das eigentliche Problem nicht löst. Eine realistische und umfassende Aufgabenbeschreibung der Dozierenden an der VHS wäre erforderlich, um eine realistische Einschätzung hinsichtlich einer möglichen tarifgebundenen Beschäftigung zu schaffen. Dies würde allerdings das derzeitige VHS-Modell grundsätzlich in Frage stellen.