Eine Postsendung mit der Beitragsbescheinigung für das Vorjahr wie in den letzten Jahren (Einlage in der Februarausgabe der E&W oder separater Brief inklusive Mitgliedsausweis) gibt es seit 2022 für die Mitglieder des Landesverbandes Hamburg nicht mehr.
Das Finanzamt verlangt zunächst auch keinen Nachweis über die geleisteten Zahlungen. Wichtig ist für Dich (zum Ausfüllen der Steuererklärung) die Höhe der geleisteten Zahlungen im Vorjahr.