Die GEW Hamburg begrüßt die hälftige Beteiligung der Stadt an der sozialen Absicherung ab dem 1. Januar 2025 für die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden der VHS Hamburg. „Dies ist ein richtiger Schritt der Freien und Hansestadt, endlich ihrer sozialen Verantwortung für die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden gerecht zu werden. Die GEW Hamburg begrüßt das sehr“, so der Vorsitzende der GEW Hamburg, Sven Quiring.
„Diese Verbesserungen wären aber nicht möglich gewesen ohne den jahrelangen gemeinsamen Druck von GEW und Kursleitendenvertretung der VHS Hamburg im Rahmen der Kampagne ‚VHS fair‘, so Quiring weiter. „Die Demonstrationen, Kundgebungen und die Beschwerden von mehr als 120 Lehrenden an den Senat haben in der Hamburger Öffentlichkeit breite Resonanz erzielt.“
Öffentlicher Unterricht von VHS-Dozierenden auf dem Rathausmarkt
„Diese Verbesserungen können aber nur ein erster Schritt zur Übernahme von sozialer Verantwortung durch VHS und Senat sein“, führt Dirk Mescher, Geschäftsführer der GEW Hamburg weiter aus, „zentral ist für uns bei den arbeitnehmerähnlichen Lehrenden außerdem eine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall. Es kann nicht sein, dass Lehrende krank zur Arbeit gehen müssen, weil sie es sich die Genesung zu Hause nicht leisten können,“ so Mescher.
„VHS fair!“ bei der Sitzung des Schulausschusses
„Wir werden mit den politisch Verantwortlichen in Hamburg vor der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 weitere Gespräche über die Lage der Lehrenden an der VHS und unsere Forderungen für die kommenden Legislaturperiode führen“, so Quiring. Hierzu wird derzeit eine breit angelegte wissenschaftliche Befragung ausgewertet, die im Februar 2025 im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt wird.
Demonstration „Schluss mit prekär!“ für faire Arbeitsbedingungen in der Erwachsenenbildung
Unsere Forderungen für die VHS Hamburg:
…für arbeitnehmerähnliche Kursleiter*- innen:
• Ausfallhonorar bei Krankheit: für bis zu 6 Wochen
• Erstattung des Umsatzsteueranteils bei den Kursleiter*innen, die die Obergrenze von 22.000 Euro
Jahreseinkommen überschreiten
• Einbeziehung in das Hamburger Personalvertretungsgesetz
• Anspruch auf Bildungsurlaub
…für alle VHS-Kursleiter*innen:
• Anpassung des Honorarsatzes für die Kursleiter*innen des offenen Angebots an die Honorare der
Integrations- und Berufssprachkurse des BAMF
• Ausgleich des Mehraufwandes für Hybrid- und andere besonders aufwändige Kurse
• Honorar für Teilnahme an Konferenzen etc.
Die Mittel für diese Verbesserungen sollen aus dem Hamburger Haushalt finanziert werden und nicht durch eine Erhöhung der Kurskosten.
Foto: „VHS fair!“ bei der Sitzung des Schulausschusses am 29. August 2024 (Till Bartels)