Das Lernen in einer digitalisierten Welt schafft neue Herausforderungen und erfordert neue pädagogische und didaktische Konzepte. Digitalisierung sollte nicht dem Prinzip ‚höher, schneller, weiter‘ folgen, sondern qualitativ hochwertig und für Lehrkräfte wie Lernende transparent und gestaltbar sein.
„Die GEW verkennt nicht, dass sich die Digitalisierung im Bildungsbereich in der Corona-Pandemie entwickelt hat. Doch noch immer klaffen viele Lücken – sowohl bei der qualitativen Ausstattung als auch beim Datenschutz. Zudem haben Arbeitsverdichtung und Entgrenzung der Arbeit im Bildungsbereich deutlich zugenommen. Die Lehrenden in den Bildungseinrichtungen haben in der Corona-Krise noch mehr Aufgabenbündel zu ihrer ohnehin großen Arbeitsbelastung aufgebürdet bekommen. Die Entgrenzung von Arbeit und Leben wird durch die Digitalisierung verstärkt trifft derzeit Lehrende wie Lernende in besonderem Maße“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Die GEW fordert daher in Bezug auf die digitalen dienstlichen Endgeräte an Schulen:
- alle an Schule Beschäftigte müssen ein digitales mobiles Endgerät bekommen (inkl. LIV, PTF, Erzieher*innen, Bibliothek usw.),
- durch die Geräte müssen vom Dienstherren vorab konkret definierte dienstliche Aufgaben erfüllt werden können. Um die gesetzliche Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen, müssen vor Anschaffung auf diese Aufgaben bezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Hierzu ist vor der Ausgabe an die Schulen eine Dienstvereinbarung mit dem GPR abzuschließen,
- sie müssen datenschutzkonformes und barrierefreies Arbeiten ermöglichen,
- das Betriebssystem und die weitere Software ist seitens der Dienststelle zur Verfügung zu stellen, wobei Open Source Software bevorzugt eingesetzt werden soll und Abhängigkeitsstrukturen zu großen Anbietern vermieden werden sollen,
- folgend der arbeitsschutzrechtlich vorgegeben Regelungen auch hinsichtlich der Ergonomie ist hierbei z.B. eine gewissen Bildschirmgröße notwendig ( > 13 Zoll),
- die GEW HH geht davon aus, dass diese zu erwartenden Anforderungen, wie z.B. auch die Unterrichtsvorbereitung, nur mit qualitativ hochwertigeren Laptops/Notebooks zu erfüllen sind (Hinweis: hierzu sollte sich Hamburg mindestens an den Ausgaben Bayerns orientieren, dass ca.1000 Euro pro Gerät inkl. 250 Euro Verwaltungspauschale für die Wartung veranschlagt hat),
- die Mittel aus dem Digitalpakt IV müssen hier deutlich durch die Bürgerschaft aufgestockt werden,
- das für die Geräte notwendige Zubehör (z.B. Dockingstations, Tastatur, Schutzhülle usw.) muss ebenfalls gestellt werden,
- alle Beschäftigte müssen eine qualifizierte Einweisung/Fortbildung in die Nutzung des Gerätes (während der Dienstzeit) bekommen,
- die Sicherstellung des Nutzens und der Akzeptanz des Dienstgerätes bei den Beschäftigten wird nur bei professioneller Administration, Wartung und einem zeitnahen vor Ort Support erfolgen (alle Systeme müssen dabei eine Mindestausstattung bekommen und dazu entlang der Beschäftigtenanzahl weitere IT-Verantwortliche bekommen); die bisher von der BSB veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Digitalpakt III müssen deshalb deutlich aufgestockt werden,
- langfristig muss die Finanzierung und Erneuerung der Geräte, sowie einer geeigneten Administration im Haushalt eingeplant und sichergestellt werden.
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