Das Hamburger Sprachförderkonzept wurde eingeführt, damit die Sprachförderstunden an den Schulen zweckgebunden eingesetzt werden. Jedes zweite Kind an den Hamburger Schulen hat Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Es hatte sich leider in der jahrelangen Praxis der Verwendung der Förderstunden gezeigt, dass ein Großteil dieser Stunden nicht direkt bei den zu fördernden SchülerInnen angekommen ist, sondern für andere pädagogische Maßnahmen, die den Schulalltag erleichtern, verwendet worden ist, wie z.B. Doppelbesetzung oder Vertretungsunterricht. Die Förderstunden sollten sich aber an den Bedarfen der SchülerInnen orientieren, um diese gezielt fördern zu können. Dafür wurden in den Schulen mit Förderbedarf SprachlernkoordinatorInnen benannt, die die Bedarfe ermitteln, nach denen die Stundenzuweisungen erfolgen. 70 % der Sprachförderstunden werden in den Grundschulen verwendet und 30 % in der Sekundarstufe I. In den Grundschulen dürfen inzwischen 30 % der Sprachförderstunden für die Inklusion eingesetzt werden.
Die D 23-Schulen , das sind Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf in sozialen Problemlagen, dürfen die Sprachförderstunden auch nach eigenem Ermessen einsetzen, z.B. für Inklusion oder Doppelbesetzung. Sie sind nicht rechenschaftspflichtig, ob sie für die direkte Sprachförderung verwendet werden.
Das Sprachförderkonzept berücksichtigt auch die Zielgruppe der Flüchtlinge. Die Flüchtlingskinder besuchen als erstes die sog. VK-Klassen, in denen sie während eines Jahres die deutsche Sprache lernen und auf die Fächer im Regelunterricht vorbereitet werden. Danach brauchen sie in der Regelklasse weiterhin sprachliche Förderung, um den regulären Schulalltag zu bewältigen und einen Schulabschluss zu erwerben. Augenblicklich gibt es an Hamburger Schulen 300 VK-Klassen mit ca. 4.500 SchülerInnen (die Zahlen schwanken), überwiegend an Grund- und Stadtteilschulen.
Es ist zu befürchten, dass das Sprachförderkonzept aus Kostengründen wieder zurückgefahren wird zugunsten der Inklusion und damit beide notwendigen Förderbereiche gegeneinander ausgespielt werden!
Daher fordert die GEW:
- dass sichergestellt wird, dass genügend Ressourcen für die IVK-Klassen und für die anschließende Sprachförderung in den Regelklassen und in den entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt werden;
- dass die Zielgruppe der Flüchtlingskinder stärker als bisher berücksichtigt wird, d.h. die Sprachförderstunden müssen wieder in vollem Umfang für die Sprachförderung verwendet werden und nicht für andere Zwecke;
- dass es eine klare Abgrenzung gibt zwischen den Ressourcen für Kinder, die sonderpädagogischen Bedarf haben, und den Ressourcen für Kinder, die aufgrund sprachlicher Entwicklungsstörungen oder aufgrund ihrer Zweisprachigkeit sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln oder aufholen müssen.
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