Die Schulbehörde hat die Entwürfe für neue Bildungspläne der Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien vorgelegt. Die GEW äußert sich nun in einem ausführlichen Positionspapier. Die GEW Hamburg sieht in den Bildungsplanentwürfen vertane Chancen sowie gefährdende Entwicklungen für Lehrer*innen und Schüler*innen. Die drei Kernpunkte der Kritik liegen in einer überlastenden Leistungsorientierung, einem fraglichen Bildungs- und Gerechtigkeitsbegriff sowie dem unrealistischen Implementierungsvorgang.
„In den Bildungsplanentwürfen wird auf einen hohen unterrichtlichen Anteil an messbaren, vergleichbaren und verbindlichen Kernvorgaben gesetzt. Prüfungsformate sind zwingend vorgegeben und wurden in ihrer Anzahl zudem erhöht. Diese Leistungsorientierung geht zulasten der Schüler*innen und Lehrer*innen, die unter Druck geraten, diese Leistungsvorgaben im zeitlich eng organisierten Rahmen zu erbringen. Diese Überlast wird im Bereich Arbeitszeit und psychischer Gesundheit zu spüren sein und sollte von einem verantwortungsvollen Schulsenator angegangen werden.“, so Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzende GEW Hamburg.
Kritisiert wird zudem der sehr eng gefasste Zeitplan, der eine sinnvolle Diskussion nicht zulässt sowie die fehlende Wertschätzung der Behörde bei den angeblich doch gewünschten Rückmeldungen.
„Die zeitlichen Vorgaben sowie der immense Umfang der Entwürfe verunmöglichen einerseits den Dialog. Andererseits werden Rückmeldungen an die Verantwortlichen z.B. bei extra einberufenen Diskussionsforen direkt als unklug, fehlinterpretiert oder kurzsichtig abgetan. Von Dialog oder dem Ansinnen einer gemeinschaftlichen Gestaltung kann kaum die Rede sein. Dieser unrealistische Implementierungsvorgang sollte zu Bodenhaftung gelangen, indem er entzerrt wird und allen Betroffenen und Beteiligten reelle Zeit für notwendige Betrachtungen, Dialoge und sinnhafte Gestaltungen gegeben wird“, so Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
Die vollständige Stellungnahme ist beigefügt.
Hintergrund:
Bildungspläne sind die „Grundlage für Unterricht und Erziehung“ (Hamburger Schulgesetz §4) und legen fest, welche Ziele und Inhalte in jedem einzelnen Schulfach und jeder Jahrgangsstufe unterrichtet und gelernt werden sollen. Die aktuellen Pläne sind öffentlich verfügbar. Dass eine Neufassung nötig sei, wurde 2019 in einem parteiübergreifenden Antrag mit dem Titel „Rahmenvereinbarungen zur Sicherung des Schulfriedens“ in der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen. Die Entwürfe der Bildungspläne finden sich online.
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Stellungnahme der GEW Hamburg zu den Bildungsplänen | 567.32 KB |