Nach der Novellierung der VVZS (Verordnung über den Vorbereitungsdienst/Zweite Staatsprüfung) im Frühjahr 2013 erreichen uns zahlreiche Berichte von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV), die die geänderten Modalitäten der VVZS zu spüren bekommen. Von positiven Veränderungen ist nichts zu spüren, die Verhältnisse haben sich, insbesondere durch die deutliche Anhebung des BdU (Bedarfsdeckender Unterricht), massiv verschärft.
Es gibt viele Kritikpunkte an den Änderungen der VVZS, ein Hauptpunkt ist die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung, bei gleichzeitiger Absenkung der Lernzeiten, da es keine Unterrichtsbefreiung in der Start- und Prüfungsphase mehr gibt. Im Klartext heißt das, mehr zu unterrichten, aber weniger auf den Unterricht vorbereitet werden. Hierbei handelt es sich um eine verdeckte Sparmaßnahme, die bis zu 200 Lehrkräfte auf Kosten von SchülerInnen und BerufseinsteigerInnen einspart.
„Die Kosten dieser Einsparungen tragen in erster Linie die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bzw. BerufseinsteigerInnen, die mit dem ersten Tag in der Schule bereits im Unterricht eingesetzt werden. Sie müssen sich ohne vorherige Einführung sofort im Schulalltag zurechtfinden und nahezu perfekten Unterricht ermöglichen. Wie dies bei einer maximalen MentorInnenbetreuungszeit von 1,5 Stunden wöchentlich gelingen soll, bleibt allerdings ungeklärt“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Die Auswirkungen dieser Einsparungen werden in der aktuellen Gefährdungsbeurteilung der LiVs überdeutlich, so geben über 77 % der Lehrkräfte an, dass sie sich durch den Beruf gesundheitlich beeinträchtigt fühlen, weil sie mitunter 10 Stunden und mehr am Wochenende arbeiten müssen, um das geforderte Maß zu erfüllen. Entlohnt wird diese 50-60-Stunden-Woche mit gut 1000 Euro netto; Gerecht ist etwas anderes.
„Die GEW fordert die neue Hamburger Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Korrektur der VVZS für Lehrkräfte abzielen. Zu diesen Maßnahmen sollten eine deutliche Reduzierung des BdU, eine deutliche Anhebung der Vergütung (entsprechend der Arbeitszeit), eine Wiedereinführung einer Eingangs- und Prüfungsphase, ohne gleichzeitigen BdU sowie eine Erhöhung der ausbildungsbegleitenden Zeit mit den MentorInnen gehören“, so Anja Bensinger-Stolze abschließend.
© Foto: Joujou/pixelio.de