GEW zur ungenügenden Bereitstellung von Schulbegleitern durch die Behörde

16. August 2013Von: PresseredaktionThema: Bildungspolitik

In Folge der Umsetzung des Inklusionskonzepts nimmt die Nachfrage nach Schulbegleitern, die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterstützen, stark zu. Von diesem Anstieg zeigt sich die Schulbehörde nun jedoch so überrascht, dass sie die Flut von Anträgen nicht bearbeiten kann.

„Nach Ansicht der Behörde sei der aktuelle Anstieg an Anträgen nicht nachvollziehbar, weil sich die Zahl der betroffenen Kinder kaum verändert habe. Diese Behauptung verschleiert jedoch die wahren Gründe für den Anstieg, die in der Umsetzung der Inklusion liegen und somit von der Behörde durchaus hätten eingeplant werden können“ so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Das von Senator Rabe initiierte Inklusionskonzept hat massive Änderungen an den Schulen zur Folge, u. a. die Beschränkung der doppelt besetzten Stunden in Klassen mit Inklusionskindern im Verhältnis zum alten Integrationskonzept. Früher war es in Zeiten von regelhafter Doppelbesetzung z. B. möglich, behinderte Kinder auf die Toilette zu begleiten. Eine allein in der Klasse stehende Lehrkraft kann und darf das  nicht. Eine einzelne Aufsicht in der Schulkantine kann auch keine Kinder füttern, wenn sie es bräuchten. Auch diese Aufgabe konnte früher vom pädagogischen Schulpersonal wahrgenommen werden.

„Das Inklusionskonzept bzw. die Finanzierung der Inklusion an Schule führt also direkt zur Ausweitung der Anträge auf Lernbegleitung, schließlich möchten Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder angemessen betreut werden. Hier wiederum zeigt sich, dass Inklusion Geld kostet. Ohne die notwendigen Mittel ist jedoch auch ein gutes Konzept zum Scheitern verurteilt“ so Bensinger-Stolze abschließend.