GEW zu den Haushaltsberatungen

06. Juni 2014Von: PresseredaktionThema: Bildungspolitik
Geld aus Bildungspaket muss in Bildung ankommen
Geld

Angesichts der Beratungen über den Hamburger Haushalt, die aktuell im Haushaltsausschuss geführt werden, betont die GEW, dass die Mittel aus dem Bildungspaket, auf das sich Bund und Länder im Mai 2014 geeinigt haben, auch tatsächlich in der Bildung ankommen müssen.

„Der Hamburger Senat ist in der Pflicht, die Milliardenentlastung durch den Bund zweckgebunden in die Bildung zu investieren. Er muss nun die Chance nutzen, Schulen, Kitas und Hochschulen besser zu fördern. Die Gefahr ist groß, dass das Geld dem Finanzsenator in die Hände fällt. Keinesfalls dürfen die zusätzlichen Mittel der Schuldenbremse zum Opfer fallen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Hamburg kann u. a. mit der Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund voraussichtlich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 38 Millionen Euro pro Jahr rechnen. 31 Millionen Euro stammen dabei aus der Ausbildungsförderung für Studierende, 7 Millionen Euro gehören zum BAföG für Schüler. Ob die Länder diese Entlastung wirklich für mehr Bildungsinvestitionen nutzen, steht in den Sternen. Außer vagen Absichtserklärungen gibt es hier keine verbindlichen und vor allem überprüfbaren Zusagen.

„Hamburg ist mit dem Ausbau von guten Ganztagsschulen und der Umsetzung der Inklusion weiterhin finanziell komplett überfordert. Inklusion geht nicht im Sparmodus, das muss die Politik endlich einsehen und die Schuldenbremse nicht als Inklusionsbremse missverstehen. Auch die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen und ganztägiger Betreuung geht einseitig zu Lasten der Beschäftigten und wird den Schülerinnen und Schülern nicht gerecht. Wir brauchen mehr Geld, mehr Personal, mehr Raum und eine Erhöhung der Essensgeldpauschale auf das Kita-Niveau. Wir wollen, dass der Ganztag gelingt, aber nicht auf Kosten der Gesundheit unserer KollegInnen und nicht zu Lasten der Bildungsmöglichkeiten der uns anvertrauten Kinder!“ so Bensinger-Stolze.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass die Regierung nun das Kooperationsverbot für die Hochschulen aufheben will. Damit wird ein Kardinalfehler der Föderalismusreform von 2006 zumindest in einem Punkt korrigiert. Es bleibt jedoch notwendig, dass Bund und Länder auch bei der Förderung von Schulen zusammenarbeiten müssen. „Das Kooperationsverbot muss für das gesamte Bildungswesen fallen“, so Bensinger-Stolze abschließend.

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