Viele Kolleg*innen an Hamburger Schulen fühlen sich überlastet. Kein Wunder: In den letzten Jahren wurden die zusätzlichen Arbeitsbereiche, die Lehrkräfte abdecken, immer zahlreicher und immer fordernder. Zugleich wird der Personalmangel immer größer. Rund die Häfte der Hamburg Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit, viele, weil die Arbeit mit allen erforderlichen Aufgaben ansonsten nicht zu schaffen ist. Der Krankenstand ist hoch. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Studie zeigt, es ist kein Gefühl.
Die Rechtslage zum Erfordernis einer Arbeitszeiterfassung ist längst geklärt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die täglich geleistete Arbeitszeit aller Beschäftigten zu erfassen. Spätestens seit dem 2022er-Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes steht fest, dass Arbeitszeiterfassung eine Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist. Die Frage des WIE einer Zeiterfassung und ihrer Einführung steht nach wie vor aus und die Politik blockiert weiterhin die Einführung von Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte.
FAQ zur Arbeitszeiterfassung
Warum war die Durchführung einer Arbeitszeitstudie notwendig?
Mal ehrlich: Seit Jahrzehnten weigert sich die Behörde, die Lehrkräftearbeitszeitverordnung zu evaluieren oder an die veränderten Aufgaben der Lehrkräfte anzupassen. Die Folge? Ein undurchschaubares Wirrwarr an Aufgaben und Zeitaufwänden, das niemand mehr überblickt. Fühlst du dich auch manchmal überlastet? Kein Wunder – die außerunterrichtlichen Tätigkeiten nehmen immer mehr zu, und die Mehrheit arbeitet längst in Teilzeit, weil es anders kaum zu schaffen ist. Der hohe Krankenstand spricht Bände. Die Studie belegt: Das ist kein subjektives Gefühl, sondern Realität. Wegschauen hilft nicht mehr – und ohne belastbare Zahlen ändert sich auch nichts.
Was nützt mir Arbeitszeiterfassung?
Vielleicht denkst du: „Noch mehr Bürokratie, und was bringt’s?“ Tatsächlich verschafft dir die Erfassung endlich Klarheit über deinen tatsächlichen Arbeitsumfang – inklusive der oft unsichtbaren Tätigkeiten. Du siehst schwarz auf weiß, wann du zu viel arbeitest. Das schützt dich vor unrealistischen Erwartungen und der alten Haltung: „Komm mit der Zeit aus, die wir dir geben.“ Mit der Erfassung kannst du Grenzen setzen und dich gezielt für deine Gesundheit einsetzen. Und: Ein Ausgleich für Überstunden hängt dann nicht mehr von deinem Verhandlungsgeschick ab, sondern wird verbindlich geregelt. Du bekommst also ein echtes Werkzeug an die Hand, um dich zu schützen.
Wie könnte eine Zeiterfassung aussehen?
Du befürchtest ein kompliziertes System? Die Erfassung erfolgt elektronisch, einfach und datenschutzkonform. Und sie gehört selbst zur Arbeitszeit. Erfasst werden nur Beginn, Ende und Pausen, keine detaillierten Tätigkeiten. Die Eingabe erfolgt zeitnah, unabhängig von Ort und Zeit. Mehr ist nicht nötig. Du musst also nicht fürchten, dass du dich in endlosen Listen verlierst – es geht um eine einfache, alltagstaugliche Lösung.
Wie kann Datenschutz eingehalten werden?
Datenschutz ist Pflicht, auch bei der Arbeitszeiterfassung. Die Dienststelle ist für die Einhaltung verantwortlich und regelt dies in Absprache mit dem Personalrat. Technische Einstellungen und ein Berechtigungskonzept sorgen dafür, dass nur du deine Daten sehen kannst. Vorgesetzte erhalten nur anonymisierte Übersichten. Ein Löschkonzept regelt, dass deine Daten nicht länger gespeichert werden als nötig. Du behältst also die Kontrolle über deine Daten.
Was ist, wenn ich zu wenig arbeite?
Du fürchtest, dass dir bei „zu wenig“ Arbeit etwas vorgeworfen wird? Die Realität: Die Lehrerarbeitszeitverordnung ist ein Planungsmodell, und die Studie zeigt, dass fast niemand zu wenig arbeitet. Außerdem verbietet sich durch die Rechtsprechung eine Nutzung der Daten für eine Verhaltens- und Leistungskontrolle Du musst also nicht befürchten, dass dir aus vermeintlich „zu wenig“ Arbeit ein Strick gedreht wird.
Meine Familiensituation lässt nicht zu, dass ich immer die gesetzlichen Ruhezeiten einhalte.
Die gesetzlichen Ruhezeiten sind ein Schutz für deine Gesundheit. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber wenn dauerhaft keine Erholung möglich ist, wird es kritisch – gerade für Lehrkräfte mit Familie. Hier ist der Dienstherr gefragt, in Absprache mit dem Personalrat Lösungen zu finden. Das Problem ist erkannt, jetzt muss gehandelt werden. Es geht darum, dass du nicht dauerhaft auf Kosten deiner Gesundheit arbeitest.
Es interessiert doch niemanden, wenn ich Überstunden mache, Zeiterfassung hin oder her.
Bisher vielleicht nicht. Aber: Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, für deine Gesundheit zu sorgen. Werden Arbeitszeitregelungen überschritten, muss er handeln – sonst drohen ihm sogar Schadenersatzansprüche. Der Personalrat wacht darüber. Das bisherige „Gebot der Auskömmlichkeit“ – also das Wegsehen bei Überstunden – wäre damit Geschichte. Du bist also nicht mehr allein mit dem Problem.
Arbeitszeit erfassen macht Arbeit – wie soll mich das entlasten?
Ja, die Erfassung kostet ein paar Minuten – aber sie zählt zur Arbeitszeit. Du bekommst endlich einen Überblick über deine Belastung und kannst mit Fakten argumentieren, wenn es um Entlastung geht. Nur mit Fakten kannst du deine Rechte einfordern und strukturelle Verbesserungen anstoßen. Ohne Erfassung bleibt alles beim Alten. Es ist ein kleiner Aufwand für eine große Wirkung.
Zeiterfassung könnte zur genaueren Faktorisierung der Fächer genutzt werden – und dann wird die Arbeit noch dichter.
Die Realität ist: Die aktuellen Faktoren spiegeln die tatsächliche Arbeitszeit oft nicht wider. Eine realistische Erfassung könnte dazu führen, dass Unterrichtszeiten angepasst werden – und nicht, dass die Arbeit weiter verdichtet wird. Die Studie zeigt, dass außerunterrichtliche Tätigkeiten bislang zulasten des Unterrichts erledigt werden. Eine ehrliche Erfassung schafft hier Transparenz und kann helfen, die Belastung zu vermeiden.
Vertrauensarbeitszeit könnte durch Zeiterfassung wegfallen – drohen dann Anwesenheitspflichten?
Eine Zeiterfassung begründet keine Präsenzpflicht. Das Prinzip der eigenverantwortlichen Arbeitsorganisation bleibt erhalten. Alles andere wäre ein Ausdruck von Misstrauen – und das ist nicht Ziel der Erfassung. Du kannst also weiterhin flexibel arbeiten.
Hat die Einführung von Zeiterfassung Einfluss auf das Lehrerarbeitszeitmodell?
Die Erfassung ändert zunächst nichts an der Lehrerarbeitszeitverordnung. Sie zeigt lediglich, wie viel tatsächlich gearbeitet wird. Sollte sich zeigen, dass die Regelung der Arbeitszeit gesundheitsgefährdend ist, muss der Arbeitgeber jedoch handeln.
Kann Zeiterfassung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden?
Nein. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist eindeutig: Die Erfassung dient ausschließlich dem Arbeitsschutz. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist unzulässig und führt zu einem Verwertungsverbot. Die Umsetzung wird gemeinsam mit dem Personalrat geregelt. Du bist also vor Missbrauch geschützt.
Wird die Arbeitszeiterfassung ein bürokratisches Monster?
Nein. Erfasst werden nur Anfang, Ende und Pausen – das ist mit wenigen Klicks erledigt. Das System muss einfach, sicher und datenschutzkonform sein. Niemand will, dass du mehr Zeit mit Dokumentation als mit deiner eigentlichen Arbeit verbringst.
Die letzten 200 Jahre ging es doch auch ohne Erfassung – warum jetzt?
Die Aufgaben der Lehrkräfte haben sich massiv verändert und ausgeweitet. Ohne Nachweis der Arbeitszeit bleibt alles beim Alten: steigende Belastung und neue Aufgaben, keine Entlastung, keine Senkung der Unterrichtsverpflichtung. So kann es nicht weitergehen. Die Erfassung ist der erste Schritt, um endlich Verbesserungen zu erreichen.
Lehrkräfte können doch selbst entscheiden, wann und wie viel sie arbeiten – das ist doch pädagogische Freiheit.
Pädagogische Freiheit heißt nicht, dass du beliebig arbeiten kannst. Sie bezieht sich auf die Gestaltung des Unterrichts, nicht auf die Arbeitszeit. Die ständige Zunahme von Aufgaben bedroht diese Freiheit, weil immer weniger Zeit für die eigentliche pädagogische Arbeit bleibt. Die Erfassung hilft, das sichtbar zu machen.
Wird der Arbeitgeber mit der Erfassung auch vorschreiben, was Lehrkräfte zu tun und zu lassen haben?
Auch heute gibt es schon Vorgaben. Aber: Wenn die Zeit für zusätzliche Aufgaben sichtbar wird, muss der Arbeitgeber Prioritäten setzen – und vielleicht Aufgaben streichen oder auslagern. Hochqualifizierte Tätigkeiten lassen sich nicht per Kontrolle steuern, das gilt auch mit Zeiterfassung. Es geht um Transparenz, nicht um Gängelung.
Wird die Erfassung nur für effizientere Lehrkräfteplanung genutzt?
Die Planung bleibt beim Faktorenmodell. Die Erfassung dient in erster Linie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wenn zu viel gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber handeln – das ist der eigentliche Zweck. Es geht nicht darum, dich noch effizienter „einzusetzen“, sondern dich zu schützen.
Warum sollte der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen, wenn er doch weiß, dass zu viel gearbeitet wird?
Weil er rechtlich dazu verpflichtet ist. Der EuGH hat 2019 entschieden, dass alle Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Wegschauen ist keine Option mehr. Die Erfassung ist keine Forderung der GEW, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Es geht also nicht um eine „neue Schikane“, sondern um die Umsetzung von Recht.
Haben Lehrkräfte mit Zeiterfassung nur noch sechs Wochen Urlaub wie andere Beschäftigte?
Formal ist das schon heute so. In der Praxis arbeiten viele Lehrkräfte aber auch in den Ferien. Die Verteilung der Arbeitszeit bleibt flexibel, solange die Jahresarbeitszeit und die Ruhezeiten eingehalten werden. Entscheidend ist, dass du gesund und motiviert bleibst. Die Erfassung ändert daran nichts.
Können Lehrkräfte mit Zeiterfassung nicht mehr zu Hause arbeiten?
Das ist ein Mythos. Die Erfassung ist auch im Homeoffice möglich – das hat spätestens Corona gezeigt. Der EuGH hat klargestellt, dass mobiles Arbeiten und Zeiterfassung sich nicht ausschließen. Du musst also nicht fürchten, an einen festen Arbeitsplatz gebunden zu werden.
Ich kann doch nicht einfach aufhören zu arbeiten, wenn ich meine Stunden voll habe – ich habe doch Verantwortung!
Natürlich nicht. Auch in anderen Berufen mit Verantwortung ist das so. Die Erfassung der Arbeitszeit ändert nichts an deiner Verantwortung, aber sie macht sichtbar, wie viel du tatsächlich leistest. Das hilft dir, dauerhafte Überlastung zu vermeiden und dich besser zu schützen.
Die gesetzliche Pausenregelung passt doch gar nicht zum Schulalltag.
Schulpausen sind meist keine echten Pausen. Gespräche, Aufsicht, Kopieren – all das zählt zur Arbeitszeit. Die GEW fordert, dass die Arbeitszeit mit Betreten und Verlassen des Schulgebäudes beginnt und endet – wie in anderen Berufen auch. Es geht darum, dass deine tatsächliche Arbeitszeit endlich realistisch abgebildet wird und Pausen endlich echte Pausen werden.
Du willst eintreten? Herzlich willkommen!
Bild: Nina Hoeffken

