Achtung! Betroffen sind alle Beamtinnen und Beamte, die vor dem 01.März 2010 verbeamtet wurden
Bis zum Inkrafttreten des neuen Hamburgischen Besoldungsgesetzes zum 01.03.2010 richtete sich die Bemessung des Grundgehalts der hamburgischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten nach dem unmittelbar an das Lebensalter anknüpfenden Besoldungsdienstalter. Dies führte dazu, dass das Alter ausschlaggebend für die Höhe des Grundgehalts war.