GEW zum Gleichstellungsgesetz:

08. September 2014Von: PresseredaktionThema: Schule
Nur zwei Gleichstellungsbeauftragte für rund 20.000 Beschäftigte – das reicht nicht!
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Der Entwurf für das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst (HmbGleiG), der heute im Fachausschuss der Bürgerschaft beraten wird, ist für den Bereich Schulen de facto unwirksam – die personelle Ausstattung ist vollkommen unzureichend.

„Abweichend von allen anderen Behörden, bei denen pro Dienststelle eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. ein Gleichstellungsbeauftragter vorgesehen ist, sieht der aktuelle Gesetzesentwurf für das Personal der BSB (Behörde für Schule und Berufsbildung) nur „mindestens eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten für das pädagogische Personal und mindestens eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten für das Verwaltungspersonal“ vor. Die Verdoppelung der Gleichstellungsbeauftragten bereits im Entwurf des Gesetzes ist ein Erfolg der GEW. Die BSB mit ihren insgesamt rund 20.000 Beschäftigten und ca. 400 Schulen ist die Behörde mit dem größten Personalkörper, von dem ein Großteil dezentral an den Einzelschulen arbeitet. Für den Bereich Schulen nur eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungs-beauftragten vorzusehen, macht wirksame Gleichstellungsarbeit in der Praxis unmöglich“, kritisiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Gleichstellungsarbeit ist wichtig: Die Mehrzahl der Beschäftigten an Schulen sind Frauen –trotzdem kann das Thema Gleichstellung nicht als „abgehakt“ betrachtet werden. Im Gegenteil, denn Ungleichbehandlung kann Männer wie Frauen treffen. Gleichstellungsarbeit muss aktiv erfolgen, sie muss den in Strukturen, Prozessen und Routinen versteckten Benachteiligungen auf den Grund gehen und vor allem die Beschäftigten – Frauen wie Männer – unterstützen, die oft genug bis zur Erschöpfung arbeiten und dann zu kaputt sind, um gegen Benachteiligungen anzugehen.

„Wir fordern die FachsprecherInnen der Bürgerschaftsfraktionen auf: Berücksichtigen Sie bei Ihrer Diskussion zum Gesetz den Bereich Schulen – es kann nicht sein, dass die Beschäftigten der größte Behörde der Stadt in dieser Weise schon beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes benachteiligt werden! Die GEW Hamburg fordert für den Bereich Schulen: Pro 1000 Beschäftigte eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten. Zum Vergleich: Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht ab 600 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten (in Vollzeit) vor. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung aller Dienststellen in Sachen Gleichstellung ein – noch kann das Gesetz geändert werden“, so Bensinger-Stolze abschließend.

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