Die Erzieher*innen und Lehrkräfte haben während der Corona-Pandemie von Beginn an unter unklaren und nicht ungefährlichen Arbeitsbedingungen gezeigt, wie wichtig ihre Arbeit für die Gesellschaft ist und dass Sie der Grund sind, warum das Rad sich, wenn auch eingeschränkt, weiterdrehen konnte. Lob oder Anerkennung gab es dennoch nicht immer. Leider wurde es mit folgender Änderung in der Hamburger Eindämmungsverordnung versäumt, diesen Kräften ein wenig Respekt für ihre Arbeit zu zollen:
„Nach Änderung der Regelung in § 10i Absatz 1 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO können ab sofort betriebliche Testbescheinigungen nur noch für die Verwendung im Zusammenhang mit der Berufsausübung ausgestellt werden können, z.B. für dienstliche Termine, die außerhalb der Dienststelle bei anderen Einrichtungen, Institutionen oder Betrieben wahrgenommen werden sollen und für die ein Drei-G-Format besteht. Eine Nutzung als Nachweis gemäß § 10h HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zu privaten Zwecken ist nicht mehr möglich“ (Zu finden auf Hamburg.de).
Es ist zu bedauern, dass es den Kräften, die sich beispielsweise nicht impfen lassen können, nicht ermöglicht wird, die Tests auf der Arbeit auch im privaten Umfeld nutzen zu dürfen. Es sind doch gerade die Kolleg*innen aus den Kitas und Schulen, die trotz diverser Hygienekonzepte und deutlich erschwerter Arbeitsbedingungen dafür gesorgt haben, dass es unseren Kindern gut geht.