Zu Beginn des Jahres hat die Geschäftsstelle den GEW-Schulpersonalräten die neue Ausgabe des Leitfadens zugesandt. Anlass war nicht nur die Neuveröffentlichung, sondern auch die Unterzeichnung der neuen ›93er-Vereinbarung‹ zwischen dem Personalamt und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände – des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des dbb beamtenbund und tarifunion – zur Organisation des schulformbezogenen und örtlichen Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Diese Vereinbarung gibt vor, dass ab dem ersten Quartal 2025 das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz regelhaft neben den Dienststellengesprächen zwischen Schulleitung, Personalräten und Sicherheitsbeauftragten vor Ort in der Schule thematisiert werden muss. Deutlich wird auch, dass für die Beratung spezifischer örtlicher Angelegenheiten die zuständigen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit um Unterstützung gebeten werden können. Zudem gibt die Vereinbarung vor, dass Schulleitungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen und qualifiziert werden müssen. Ein ›Learning on the Job‹ reicht also nicht mehr. […]
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz 5-6/2025, S. 56 f.
Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin im Team der AG Gesundheit
Wolfhard Kohte & Ulrich Faber: Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen. Leitfaden für Personalräte und Schulleitungen, Frankfurt: Bund- Verlag 2004, 186 Seiten, 29 Euro.
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