Im Dezember 2024 wurde zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DGB Hamburg und dem dbb Hamburg eine neue Vereinbarung nach §93 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) zum Arbeitsschutz an Schulen abgeschlossen. Dieser Schritt stellt einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit und Gesundheit der Lehrkräfte und Schulbeschäftigten dar. Die GEW Hamburg sieht in dieser Vereinbarung einen gelungenen Kompromiss, der insbesondere durch die beharrliche Arbeit des Gesamtpersonalrats Schulen (GPR) und die Expertise seiner Mitglieder in der GEW AG Gesundheit entscheidend mitgestaltet wurde.
Intensive Bemühungen des GPR zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen
Was regelt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung ergänzt die bestehenden Arbeitsschutzvorschriften der hamburgischen Verwaltung von 1978 und soll sicherstellen, dass schulische Besonderheiten vor Ort künftig stärker berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung eines den Betrieben gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in den Schulen. Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen:
1) Zentrale und schulformbezogene Beratung: Künftig werden Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vierteljährlich auf zentraler Ebene und halbjährlich für die einzelnen Schulformen in Arbeitsschutzausschüssen beraten.
2) Beratung vor Ort in den Schulen: In jeder Schule findet mindestens einmal pro Schulhalbjahr eine Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung statt. Teilnehmende dieses schulischen Arbeitsschutzausschusses sind die Schulleitung, der bzw. die Sicherheitsbeauftragte der Schule sowie bis zu zwei Mitglieder des schulischen Personalrats. Bei Neu- oder Umbauten oder anderen bedeutsamen spezifischen örtlichen Angelegenheiten kann darüber hinaus die zuständige Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt des arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) sowie die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Deren Teilnahme an den schulischen Arbeitsschutzausschüssen ist für Schulen mit mehr als 150 Beschäftigten alle zwei Jahre regelhaft sichergestellt.
3. Qualifizierung der Schulleitungen: Schulleiter*innen werden regelmäßig geschult und fortgebildet, um ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz professionell gerecht werden zu können.
4. Evaluation und Weiterentwicklung: Die neuen Strukturen werden bis 2027 evaluiert. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse wird von den Vertragspartnern geprüft, ob Anpassungen erforderlich sind.
Digitale Schulen müssen auch gesunde Schulen sein
GEW Hamburg: Erfolg für Schulbeschäftigte
Die GEW Hamburg wertet die Einigung als großen Erfolg. In intensiven Verhandlungen mit dem Personalamt und der Schulbehörde konnten die von der GEW in die Verhandlungen entsandten Gesundheitsexpert*innen entscheidende Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aushandeln. Besonders hervorzuheben ist die gegenüber dem Status Quo und den Plänen der BSB deutlich verbesserte Struktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen. Diese Regelung schafft eine solide Grundlage, um die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen nachhaltig zu verbessern. Die schrittweise Einbindung von Betriebsärzten des AMD und Fachkräften für Arbeitssicherheit der BSB sowie die regelmäßige Evaluation gewährleisten eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an die Bedürfnisse der Beschäftigten in den Schulen.
„Mit dieser Vereinbarung wird nicht nur der Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Schulen gestärkt, sondern auch das Bewusstsein für die gesundheitlichen Belange der Lehrkräfte und des Schulpersonals auf ein neues Niveau gehoben. Die GEW Hamburg wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Vereinbarung in der Praxis wirksam umgesetzt wird und steht in engem Austausch mit den zuständigen Stellen. Den schulischen Personalräten biete die GEW weitere Schulungen und intensive Unterstützung an, um die wichtige Arbeit in den schulischen Arbeitsschutzausschüssen mit kompetenten personalrätlichen Beiträgen die Beratungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort zu stärken“, so Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg.
Wichtiger Schritt in die Zukunft
Die GEW Hamburg sieht die Vereinbarung als wichtigen Meilenstein, aber auch als Anstoß für weitere Verbesserungen. In den kommenden Jahren wird die Umsetzung genau beobachtet und die Erfahrungen aus der Praxis in die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einfließen. „Ob dieser Verhandlungskompromiss nun die geforderte Gleichwertigkeit zu den Regelungen in der freien Wirtschaft herstellt sollte nun von den Personalräten intensiv erprobt werden“, so der Sprecher der AG Gesundheit, Thorsten Gehlsen. „Sollte dem nicht so sein, müsste das ggf. von den Personalräten vor Gericht überprüft werden.“
Die GEW Hamburg wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten an Schulen bestmöglich geschützt und unterstützt werden. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft, die neuen Gremien sollen bereits im ersten Quartal 2025 ihre Arbeit aufnehmen.
Foto: Olaf Schwede vom DGB Nord bei der Unterzeichnung (DGB/GEW)