Eine Veranstaltung der GEW mit dem Bündnis „Stadt des Ankommens“ am 19.6.17 klärte, in wiefern ein Recht auf schulische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen besteht
Das Bündnis „Stadt des Ankommens“, an dem auch die GEW beteiligt ist, hat sich im Herbst 2015 gebildet. Es setzt sich zusammen aus Akteur_innen von Willkommens- und Stadtteilinitiativen, der Kirche, Wissenschaft und Gewerkschaften. Das Bündnis befasst sich mit Fragen der Gestaltung des Zusammenlebens in Hamburg, mit politischen und administrativen Rahmenbedingungen ebenso wie Initiativen und Projekten, die sich dafür einsetzen, neu ankommenden Personen in Hamburg ein würdevolles Ankommen und Bleiben zu ermöglichen. Das „Jahresthema“ 2017 von „Stadt des Ankommens“ ist das Thema Menschenrechte. In unseren Veranstaltungen werden wir ausgewählte Bereiche der Hamburger Landespolitik auf ihren Beitrag zur Durchsetzung von Menschenrechten hin betrachten. Analysiert und diskutiert wird, welche Spielräume bestehen, ob und wie sie genutzt werden, wo Grenzen gezogen werden und welche Ansatzpunkte zur Stärkung der Rechte auch von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestehen. Unter diesen Fragestellungen fand auch die Veranstaltung am 19.6. mit dem Titel ‚Recht auf schulische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen!‘ statt.
Das Recht auf Bildung ist als allgemeines kulturelles Menschenrecht bereits in Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert und von der Bundesrepublik Deutschland als Paktstaat anerkannt. Dieses Recht, das nach Artikel 13 des UN-Sozialpaktes für jedermann gilt, seiner Natur nach aber für Kinder 1 von besonderer Bedeutung ist, wurde in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt und zum Teil konkretisiert.
Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Die UN -Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat – die USA – haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
[…]
Der vollständige Artikel findet sich in der aktuellen hlz (7-8/2017).
Foto: hlz / V.l.n.r.: Andreas Gleim (Leiter der Rechtsabteilung der BSB) , Jarid und Asas (wollten nur beim Vornamen genannt werden; Schüler aus Hamburg, die als Jugendliche aus Afghanistan geflohen sind). Moderiert wurde die Veranstaltung von Simone Borgstede (Stadt des Ankommens) und Dirk
Mescher (GEW).